Phoenix Mediengesellschaft mbh: Erstrittene Urteile
Kein Zahlungsanspruch bei unwirksamer Vorleistungsklausel
Az. 2-01 S 106/24: Mit Urteil vom 27. Januar 2025 hat das Landgericht Frankfurt am Main die Berufung der Phönix Mediengesellschaft mbH zurückgewiesen. MEHR und URTEIL (PDF folgt)
Landgericht bestätigt Täuschung über Vertragspartner
Az. 2-01 S 28/24 Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 5. Mai 2025 ein erstinstanzliches Urteil aufgehoben und die Klage der Phönix Mediengesellschaft mbH vollständig abgewiesen. MEHR und URTEIL (PDF folgt)
AG Frankfurt: Klage abgewiesen
Az: 30032 C 13/24: Bei einem weiteren Rechtsstreit zwischen einem Mitglied unseres Vereins und der Klägerin Phoenix Mediengesellschaft mbH gaben die Richter am Gericht bekannt, dass die Klage abgewiesen wurde. Streitgegenstand war ein Mietvertrag über ein Werbeflächenfeld auf einem Brandschutzmobilanhänger für eine freiwillige Feuerwehr. MEHR
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
AG Frankfurt Klage unbegründet, abgewiesen
Az. 31 C 451/23
Am 24.05.2024 wurde die Klage der Phönix als unbegründet abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. MEHR
AG Frankfurt: Klage als unbegründet abgewiesen
Az. 30 C 333 421(20): Es wurde eine weitere Klage abgewiesen. In der Entscheidungsbegründung wird auf eine Klausel eingegangen, welche die Interessen des Kunden in keiner Weise berücksichtigt, sondern allein die Klägerin durchsetzt. MEHR
AG Frankfurt: Kein Vertragsschluss
Bezüglich des Vertragsschlusses mit der Phoenix Mediengesellschaft mbH: Liegen bei den „Miet“verträgen bzw. Werbeverträgen für Werbung auf Fahrzeugen und Anhängern für Sportvereine, Institutionen und Behörden gar keine wirksamen Vertragsschlüsse vor? Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht Frankfurt am Main, Außenstelle Höchst unter dem Aktenzeichen 383 C 52/20 (43) vom 14.08.2020. MEHR