Hilfe bei Branchenbuch-Einträgen

Hilfe bei Branchenbuch, Firmenverzeichnisse, Branchenverzeichnis

Die Methode mit kostenpflichtigen Firmenverzeichnissen und Branchenbuch-Einträgen verläuft nach den Erfahrungen unserer Mitglieder häufig ähnlich. Ein Unternehmer wird durch eine Firma kontaktiert, welche ihm „höhere Sichtbarkeit“ oder auch „mehr Kundenreichweite“ verspricht. Dies soll in einigen Fällen durch einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis bzw. Firmenverzeichnis ermöglicht werden.

Nicht selten geschah es, dass ein Gewerbetreibender via Telefon oder Fax einen vermeintlich kostenfreien Firmeneintrag orderte, der aber in einem kostspieligen Abonnement endete. Neben häufig versteckten Kosten in den AGB machen betroffenenen Unternehmern die fehlende Option auf Widerruf zu schaffen.

Kostenfalle Branchenbuch? Hohe Rechnung statt Reichweite

Der erste Platz in der Google-Suche ist für Unternehmer, Freiberufler und Selbständige erstrebenswert. Bei der Suche nach bestimmten Dienstleistungen oder Anbietern in der näheren Umgebung kann ein Eintrag in einem seriösen Firmenverzeichnis bessere Positionen in den Google-Ergebnissen bringen. Ein gutes Suchergebnis bedeutet schließlich mehr Kundenreichweite und Bekanntheit, was letztlich dem Geschäft zugute kommt.

Laut Schilderungen mehrerer Mitglieder kam es jedoch zu der Situation, dass sich eine vollkommen fremde Firma meldete, um einen Firmeneintrag in einem unbekannten Branchenbuch zu bewerben. Angeblich soll ein solcher Eintrag ebenso mehr Kunden erreichen und somit die Position in den Suchmaschinen begünstigen. Jedoch kann ein solcher Branchenbucheintrag für Betroffene bereits kurz nach dem ersten Kontakt hohe Kosten bedeuten. Umso größer ist das Erstaunen, wenn plötzlich eine hohe Rechnung für einen Firmeneintrag auf dem Schreibtisch landet.

Handelt es sich um Branchenbuchabzocke?

Wer betreibt diese Portale? Sie tragen oft ähnlich klingende Namen, häufig kommen in dem Bereich typische Schlagwörter wie „Medien“, „Branchen“ oder „Online“ in den Firmennamen vor. Solche Firmen, die Betreiber von Branchenbüchern und Firmenverzeichnissen, bieten online zugängliche Datenbanken, in denen unter anderem nach bestimmten Dienstleistungen und Branchen an ausgewählten Orten gesucht werden kann. Die Adressen und Daten, um ein solches Branchenverzeichnis zu füllen, können u. a. aus offiziellen Handelsregistern oder auch gekauften Datensätzen stammen.

Dementsprechend schlecht sieht es in vielerlei Fällen mit der eigenen Reichweite in den Google-Suchergebnissen aus. Zwar werben fragwürdige Verzeichnisse mit besseren Positionen für Ihre Kunden, aber bieten selbst teilweise zu schwache Internetseiten, um das Versprechen einhalten zu können. Dazu gesellen sich mangelhafte Darstellungen (Schreibfehler, fehlende Kontaktdaten etc.) und eine ungenügende Suchmaschinenoptimierung.

Mit Hilfe der erstandenen Daten werden Gewerbetreibende via Telefon, Fax oder E-Mail kontaktiert, um ihnen einen Eintrag in ein solches Verzeichnis schmackhaft zu machen. Um einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen bedient man sich mehrerer Methoden. Folgende sind uns durch unsere Mitglieder bekannt:

So schließen Branchenbuch-Betreiber Verträge ab

Doppelter Anruf: Bei dieser Methode wird der Gewerbetreibende zwei Mal per Telefonat kontaktiert. Bei mindestens einem Anruf erfolgt eine Bandaufnahme, um den Vertragsabschluss zu dokumentieren. Beim ersten Anruf wird dem Gewerbetreibenden berichtet, dass er bereits einen Eintrag hätte, der sich aber nun in ein kostenpflichtiges Angebot umwandeln soll. Zu diesem Zweck hätte der angebliche Kunde die Möglichkeit, seine gute Position in den Suchergebnissen zu sichern. Dabei besteht zu dem Zeitpunkt häufig gar keine Geschäftsverbindung. In einem zweiten Telefonat wird folglich der Vertragsschluss bestätigt und gleichzeitig aufgezeichnet. Dabei werden Fragen so gestellt, dass die Antworten mit „Ja“ beantwortet werden. Die Vorgeschichte, die im ersten Telefonat besprochen worden ist, spielt beim zweiten Gespräch keine Rolle mehr. So kommt es zu einem Neuvertrag für einen Firmeneintrag, eine Rechnung folgt meist kurz darauf.

Retour-Fax: Eine andere Möglichkeit ist eine Offerte, die via Fax zugestellt wird. Es kam vor, dass solche Fax-Angebote bereits vorab durch die Betreiber des Branchenverzeichnisses ausgefüllt wurden, um auch eine vorhandene Geschäftsverbindung vorzutäuschen. Ein Vermerk wie „Bitte um Korrektur“ soll den Empfänger dazu animieren, das Fax ausgefüllt an den Absender zurückzusenden. Eine solche Handlung würde auch zu einem Neuvertrag führen! Oftmals sind die Kosten im Kleingedruckten versteckt – mit Laufzeiten von bis zu mehreren Jahren.

Hausbesuch durch einen Vertreter: Leicht variiert ist diese Methode, bei der ein Anzeigenvertreter die Firmen und Unternehmer persönlich aufsucht, um dort ein dementsprechendes Formular zu hinterlassen. Es kam laut der Berichte unserer Mitglieder auch da zu der Vortäuschung bereits vorhandener Geschäftsbeziehungen. Dem Gewerbetreibenden werden Formulare hinterlassen, die bei Unterschrift zu einem neuen Vertrag führen.

Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht

Manche Anbieter von Firmenverzeichnissen und Branchenbüchern nutzen das Fehlen des Widerrufsrechts unter Kaufleuten. Die Folge sind Verträge mit einer Laufzeit von bis zu mehreren Jahren, die Tausende von Euros kosten können. Der Nutzen von Einträgen in unseriösen Branchenbüchern tendiert in bekannten Fällen gegen Null und es kommt sogar vor, dass so mancher Vertrag länger existiert als die dazugehörigen Portale.

Kommt es zu Vertragsabschlüssen mit einem Betreiber eines Branchenbuchs, kommt es laut unserer Erfahrung häufiger zur Kontaktaufnahme durch weitere Firmen, die ebenfalls um kostspielige Einträge buhlen. Doch es gibt Mittel und Wege, um sich gegen ungewollte Branchenbuch-Einträge zu wehren.

Hilfe für Gewerbetreibende bei unerwünschten Branchenbuch-Einträgen

Sollten Sie als Unternehmer, Freiberufler oder Selbständiger bezüglich Branchenbücher und Firmenverzeichnisse Probleme haben, so können Sie uns gerne unverbindlich kontaktierten. Unter Umständen besteht die Gegebenheit, Verträge anfechten.

Natürlich kommt es immer auf die einzelnen Umstände an. Haben Sie ein Problem mit einem Verzeichnis oder Branchenbuch? Betroffene können mit uns Kontakt aufnehmen, um im Gespräch zu klären, ob und welche Optionen für eine Abwehr in Frage kommen könnten. Nehmen Sie für allgemeine Informationen Kontakt mit uns auf!

Telefon: 0201-176 790

E-Mailkontakt@verbraucherdienst.com

oder über das Kontaktformular.

Bitte rechnen Sie 4 plus 2.

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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