Branchenbucheinträge

„Der gewünschte Gesprächspartner ist vorrübergehend nicht zu erreichen“

GWE-Wirtschaftsinformations GmbH schweigt zu Branchenbucheinträgen

Wenn eine juristische Instanz Mahnungen und Zahlungsaufforderungen verschickt, mit Klage droht oder andere Maßnahmen ankündigt, die aufgrund unbezahlter Rechnungen Ihr Ansehen schädigen könnten, ist dies schwer zu ignorieren – selbst wenn Sie wissen, dass es sich um Betrug handelt.

So ergeht es vielen Gewerbetreibenden. Wer sich mit der Bitte um Infomationen bei Verbraucherdienst e.V. meldet, hat meist einen Betrieb oder ein Gewerbe angemeldet und an diese Adresse von der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH ein Fax geschickt bekommen: hoch offiziell, mit behördlichem Layout. Auf dem einseitigen Fax werden gewerbliche Branchenbucheinträge auf Gewerbeauskunft-Zentrale.de angeboten, wofür der Verbraucher nichts weiter tun muss, als ein paar Daten zu ergänzen und das Ganze – kostenlos – zurück zu faxen. Erst bei genauem Hinsehen fällt auf: 569,06 Euro im Jahr fallen für einen solchen Eintrag an.

Beschwerden über Fälle dieser Art liegen Verbraucherdienst e.V. zu folgenden Webdomänen vor: www.gewerbeauskunft-zentrale.de, www.aerzteanzeiger.net und www.branchenauskunft-24.com. Bei einer Prüfung der entsprechenden Seiten sind diese entweder unbekannt oder haben keinen großen Wiedererkennungswert – schlecht für diejenigen, die gewerbliche Branchenbucheinträge als Werbemittel nutzen wollen.

Wie es dem Verbraucherdienst e.V. bei einem persönlichen Besuch bei der GWE Wirtschaftsinformations GmbH in Düsseldorf alias der Gewerbeauskunft Zentrale erging, welche ähnlichen Angebote kursieren, welche Hilfe bei uns zu erhalten ist, was Sie tun können beim Erhalt von Faxen wie denen der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH Düsseldorf, was es mit der M.M.S. Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei auf sich hat und welche Rolle Anwalt Michael Murat Sertzös zukommt, erfahren Sie in diesem Infovideo.

Nicht zahlen? Nicht reagieren?

Wie verhalte ich mich richtig bei Zahlungsforderungen der National Inkasso GmbH?

Wer ein Gewerbe betreibt, möchte verständlicherweise für sich Werbung machen. Gewerbliche Branchenbucheinträge scheinen hier ein sinnvoller Weg. Wie gerufen kommt da ein Angebot per Telefon der European Phone Marketing SL, Betreibern des Branchenbuches Bundes-Branchendienst.com – oder etwa nicht?!

Viele deutsche Klein- und Großunternehmer wünschen sich mittlerweile, sie hätten an jenem Tag nie den Hörer abgenommen. Der Fall: Normale Verbraucher dürfen schon lange nicht mehr angerufen zu Werbezwecken telefonisch kontaktiert, doch Branchenbucheinträge werden nach wie vor per „cold-calling“, das heißt, per überraschendem Anruf versucht, an den Mann oder die Frau zu bringen. Bei entsprechendem Telefonat wird jedoch kein Angebot unterbreitet, sondern vielmehr unterstellt, dass es bereits ein bestehendes Vertragsverhältnis gibt, das nun verlängert werden kann. Nachweisforderungen verdutzter Verbraucher wird nicht Folge geleistet, sondern statt eines Vertrags kommt eine Rechnung der National Inkasso GmbH Düsseldorf.

Wie diese Verträge zustande gekommen sein sollen, ist schwer zu ergründen und nachzuvollziehen. Die weithin verbreitete Methode scheint „Nicht zahlen, nicht reagieren“ zu heißen, doch dies ist laut Verbraucherdienst e.V. die schlechteste Lösung. Werden Zahlungsaufforderungen und Rechnungen ignoriert, kann dies zu noch höheren Folgekosten führen, gegebenenfalls sogar zur Klage oder zum Vollstreckungsbescheid. Wenn Sie daher eine Rechnung der European Phone Marketing SL mit Sitz im spanischen Las Palomas erhalten haben, ignorieren Sie diese Zahlungsaufforderung nicht, Mitglieder finden Hilfe bei Verbraucherdienst e.V.

Weitere allgemeine Informationen zum Thema Branchenbucheinträge, zu Cold-Calling-Angeboten usw. erhalten Sie im Infovideo oder bei Verbraucherdienst e.V.

Teure gewerbliche Branchenbucheinträge

In den Fängen von GGSO Branchenverzeichnis SLU und National Inkasso GmbH

Mit einer cleveren Taktik versucht immer wieder die GGSO Branchenverzeichnis SLU an neue Verträge und Gelder zu gelangen. Mittels des Vertriebs von gewerblichen Branchenbucheinträgen per Telefon sollen sich die Opfer verpflichten zu zahlen: 179 Euro für ein halbes Jahr, 279 Euro für ein Jahr und 369 Euro für zwei Jahre – für einen Eintrag in ein privates Branchenverzeichnis namens ggso-branchenverzeichnis.eu. Die Kosten hierfür stehen allerdings nicht in den AGBs, sondern werden von GGSO Branchenverzeichnis erst in der Rubrik „Über uns“ verraten.

Gewerbetreibende, die gewerbliche Branchenbucheinträge übers Telefon angeboten bekommen haben, können sich in diesem Infovideo zu ihrer Sachlage informiere. Die Masche: Ihnen wird ein bestehendes Geschäftsverhältnis unterstellt, ein Branchenbucheintrag bestehe bereits und die Frage laute nun, ob dieser kostenpflichtig aufrechterhalten werden solle. Dokumente oder Belege über einen Vertragsabschluss können die Unternehmen nicht beibringen. Stattdessen erhalten die verdutzten Verbraucher eine Rechnung, in der zur Zahlung eines 24-Monats-Abos aufgefordert wird. Werden diese Rechnungen nicht bezahlt, müssen Sie mit der National Inkasso GmbH rechnen, die den Auftrag hat, ausstehende Gelder einzutreiben – mit Vehemenz, wie Verbraucherdienst e.V. im Laufe der vergangenen Monate feststellen konnte.

Haben Sie ein solches Telefonat nie geführt? Oder haben Sie zwar abgehoben, doch einen solchen Vertrag nie gewollt? Mitglieder werden durch Juristen unterstützt. 

Vorsicht bei unerwünschten Werbeanrufen

Telemedien direct UG Siegburg zieht für „Das Branchenregister“ die Vertragsschrauben fest

Eine neue Masche der privaten Anbieter von Optionen für gewerbliche Branchenbucheinträge greift massiv um sich: Über Medienagenturen und per Cold-Calling-Strategie versuchen sie an die Gelder derer heranzukommen, die als Klein- oder Großunternehmer gerne ihren Namen verbreiten möchten. Ein Name sticht aus der Masse der zweifelhaften Fälle hervor: die Telemedien direct UG Siegburg, die für das Branchenbuch „Das Branchenregister“ anhand von unerwünschten Werbeanrufen wirbt.

Wahllos ruft die Telemedien direct UG Gewerbetreibende an. Die Telefonate folgen alle demselben Schema: Einen Standardeintrag, wird behauptet, gebe es schon und eine Vertragsverlängerung stünde nun an. Ein Kündigung – oft die erste Reaktion der überraschten Verbraucher – sein erst nach einem weiteren Jahr möglich. Das Preisangebot ist individuell nach Branchen: zwischen 279 Euro pro Jahr plus Mehrwertsteuer und 499 Euro. Dem vermeintlichen Auftraggeber wird eine Auftragsbestätigung zugesagt, die gegen zu zeichnen ist – dabei ist laut AGBs bereits am Telefon ein Vertrag abgeschlossen worden, von dem der Rücktritt ausgeschlossen ist. Wer blickt hierbei noch durch? Eine Vielzahl weiterer Branchenbucheinträge werden nach derartiger Masche angeboten.

Informationen erhalten Sie in diesem kurzen Video. Vorab sei jedoch schon Entwarnung gegeben: Forderungen, die auf diese Art und Weise zustande gekommen sind, können die Betroffenen Hoffnung schöpfen, denn es gibt mittlerweile gerichtliche Entscheidungen die zugunsten der Betroffenen ergangen sind. ABER: Alle Rechnungen sollten Sie prüfen lassen und sowohl Rechnungen und Zahlungsaufforderungen NICHT ignorieren.

Aktuelles zum Thema Branchenbucheinträge im Blog.

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