Hilfe bei Rhein Inkasso

Bild: Hilfe bei Rhein Inkasso

Dass Internetnutzer - insbesondere Filesharer - aufgrund von Urheberrechtsverletzungen eine Abmahnung erhalten, hört man immer häufiger. Erst 2013 gab es eine große Abmahnwelle, bei der die Verwertungsgesellschaft Artgore Ltd. mit der Kanzlei Baumgarten/ Brandt zusammenarbeitete. Sie verschickten eine Abmahnung mit einem Pauschalbetrag von 850 Euro an illegale Filesharer, die drei Jahre zuvor Filme heruntergeladen haben sollen.

Später wurde der Auftrag an die Rhein Inkasso weitergeleitet, die mit entsprechenden Zahlungsaufforderungen Druck machte. Die Rheininkasso macht aber auch Forderungen für Gläubiger geltend aus dem Dienstleistungsbereich.

Obwohl die genannte "Abmahnwelle" etliche Jahre her ist, bedeutet dies nicht, dass im Jahr 2021/2022 keine Post mehr von Rhein Inkasso zu erwarten ist. Im Gegenteil, wir berichteten in unserem Blog über diverse Erfahrungen mit dem Unternehmen. In der Vergangenheit war Rhein Inkasso u.a. für folgende Unternehmen tätig:

  • Echo Alpha Inc. dba EA Productions
  • Boncheck GmbH
  • Trak Music KG

Was macht man, wenn man eine Mahnung von Rhein Inkasso erhalten hat?

Der Verbraucherdienst e.V. rät dazu, die Mahnung von Rhein Inkasso nicht zu ignorieren. Vielfach wird geraten, die Mahnung einfach auszusitzen. Dies führt jedoch häufig zu Zahlungsaufforderungen und Vollstreckungsbescheiden, gegen die lediglich innerhalb von 14 Tagen ein Widerspruch / Einspruch eingelegt werden kann.

Um Widerspruch einlegen zu können, muss man fristgerecht auf eine Mahnung von Rhein Inkasso reagieren. Sinnvoll ist es daher, dass sich Mitglieder direkt mit den Anwälten des Verbraucherdienst e.V. sich in Verbindung setzen, damit aus der Mahnung keine Klage wird. Denn Gläubiger zögern nicht, den Betrag per Klage vor Gericht einzufordern.

Verbraucherdienst e.V. Telefon

Mahnbescheid Rhein Inkasso: richtig verhalten

Wenn ein gelber Umschlag eintrifft: Diesen Brief sollte man nicht ignorieren, denn die Fristen laufen! Es könnte sich um gerichtlichen Mahnbescheid handeln.

Erhalten Sie Post vom Gericht, sollten Sie die Forderung genau prüfen und unbedingt reagieren. Das Gericht prüft vorher nicht, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist. Sie sollten Widerspruch oder Einspruch einlegen, sofern Sie der Meinung sind, dass es unberechtigt ist. Nur eins ist sicher: Ignorieren ist keine Lösung, sondern macht die Lage noch schlimmer. Für weitere Informationen zu lesen Sie unseren Beitrag zum gerichtlichen Mahnbescheid.

Es empfiehlt sich in jedem Fall einen Rechtsbeistand zu kontaktieren, bevor man dem Mahner - wie Rhein Inkasso - gegenüber die Forderung anerkennt. Als unerfahrener Verbraucher können juristische Auseinandersetzungen mit Inkassounternehmen zum Problem werden, denn unter Umständen haben Aussagen schwerwiegende Konsequenzen - auch für den Widerspruch.

Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH versandte, nach Informationen von Mitgliedern, unter anderem für die RGF Productions LTD bzw. RGF Filmvertrieb UG.

Widerspruch gegen Rhein Inkasso einlegen? Fristen einhalten

Das Wichtigste bei einer Abmahnung, die nicht zur Klage werden soll, ist das Einhalten von juristischen Fristen. Andernfalls besteht kaum die Möglichkeit Widerspruch einzulegen oder einer Klage wegen Urheberrechtsverletzungen zu entgehen.

Es gibt Musterschreiben für einen Widerspruch und zur Abwehr einer Klage, dieses sollte jedoch immer individuell mit dem Rechtsbeistand besprochen werden. Auch hierzu empfiehlt der Verbraucherdienst e.V. eine zeitnahe Kontaktaufnahme, damit der Widerspruch rechtzeitig eingeht.

Informationen vom Verbraucherdienst e.V. bei Zahlungsaufforderungen durch Rhein Inkasso

Mitglieder haben eine Zahlungsaufforderung von Rhein Inkasso erhalten, möchten Widerspruch einlegen oder eine Klage abweisen? Juristen unterstützen Mitglieder u.a. dabei.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr

oder über das Kontaktformular.

Bitte rechnen Sie 2 plus 3.
 
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