Abmahnung durch IPPC Law

Hilfe bei IPPC LAW Abmahnungen

Haben Sie eine Abmahnung von der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten? Die Kanzlei aus Berlin wird geführt vom Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der bereits durch Abmahnschreiben bei Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der DigiRights Adminstration GmbH in Erscheinung trat. Sollten Sie jüngst eine Abmahnung erhalten haben und sich informieren wollen, so erhalten Sie an dieser Stelle weiterführende Informationen zu Abmahnungen allgemein und zur IPPC Law bzw. Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Es muss nicht zwangsläufig zu weiteren Folgen wie einem Mahnbescheid oder gar einer Klage kommen, was mit hohen Kosten verbunden wäre.

Was wird im Auftrag der Rechteinhaber verlangt?

Abgemahnt wird im Falle einer vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung der Anschlussinhaber, über deren Internetzugang die unerlaubte Verbreitung des rechtlich geschützten Filmtitels dokumentiert wurde. Unter anderem handelt es sich bei bekannten Abmahnungen um Titel des Rechteinhabers MG Premium Ltd. Weitere bekannte Mandanten sind die MG Content RK Ltd. sowie die MG Content DP Ltd.

Aktuell wurde die Kanzlei für die Gamma Entertainment Inc. tätig. Auch diese Firma bietet hauptsächlich Angebote des Bereiches Erotik-Unterhaltung an.

Bezugnehmend auf der uns vorliegenden Abmahnschreiben wurde wahrscheinlich beim Download einer Torrent-Datei (via Bittorrent) Dateifragmente nicht nur herunter geladen, sondern auch gleichzeitig für Dritte bereitgestellt. Nutzer, die diese Software zu dem Zeitpunkt nutzen, hatten möglicherweise Zugriff auf den Titel.

Für einen derartigen Urheberrechtsverstoß seitens des Anschlussinhabers verlangt die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag seiner Mandantin die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die jeweils geforderte Summe soll die Angelegenheit schnell und außergerichtlich abzuschließen. Deshalb ist das Zeitfenster zur Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und darüber hinaus die Zahlung der Forderung eng gesetzt. Im Falle der Nichtzahlung oder es kostspielige Folgen in Form eines Gerichtsverfahrens haben. Schlimmstenfalls droht ein Mahnbescheid oder gar eine Klage durch IPPC Law.

Was tun bei einer Abmahnung?

Vorweg: eine Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung von IPPC Law sollten Betroffene nicht auf die leichte Schulter nehmen oder gar ignonieren. Zusätzlich ist es ratsam, sich nicht blind auf etwaige Kommentare und Erfahrungsberichte in den einschlägigen Foren im Netz zu verlassen. Jede einzelne Abmahnung sollte einzeln betrachtet und hinsichtlich der Umstände und Bedingungen betrachtet und bewertet werden. Auch die Behauptung, dass sich die Angelegenheit mit Abgabe einer (ggf. modifizierten) Unterlassungserklärung erledigt, sollte auch mit Vorsicht gewertet werden. Viel mehr sollte in solchen Fragen ein Rechtsanwalt um Rat gefragt werden.

Gerichtlicher Mahnbescheid IPPC Law: Die Fristen beachten

Nach Erhalts einen gerichtlichen Mahnbescheids ist es für Betroffene ratsam, sich innerhalb der gesetzten zu Frist wehren. Ein gerichtliches Mahnverfahren stellt eine vereinfachte, automatische Klage ohne Richter dar. Derartige Schreiben lassen sich schnell am gelben Kuvert erkennen. Uns ist von Mitgliedern und angeschlossenen Rechtsanwälten berichtet worden, dass es zu Mahnbescheiden durch IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kam. 

Erfahrungen mit Abmahnungen von IPPC Law

Eine Abmahnung wegen der Bereitstellung von urheberrechtlich geschütztem Material zu erhalten, ist für betroffene Anschlussinhaber meist ein Schock. Besonders in dem Fall, wenn es sich bei der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung um einen Pornofilm handelt. Verbraucherdienst e.V. mit seinen angeschlossen Anwälten hat Erfahrungen mit Abmahnungen durch Urheberrechtsverletzungen und bietet diskrete Hilfe für Abgemahnte.

Erste Informationen erhalten Betroffene über unsere E-Mail Adresse kontakt@verbraucherdienst.com oder unsere Hotline 0201 - 176 790. Zusätzlich finden am Seitenende ein Kontaktformular.

Erste Schritte bei einer Filesharing-Abmahnung

Sollten Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorfinden, ist es wichtig, dass innerhalb der genannten Fristen reagieren. Das Ignorieren könnte sonst negative Konsequenzen nach sich ziehen, was mit weiteren Kosten verbunden ist. Laut unseren Erfahrungen mit Rechtsanwalt Daniel Sebastian bzw. IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sollten Sie:

  • Keinen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei aufnehmen
  • Zahlen Sie nicht ohne anwaltliche Prüfung des Filesharing-Vorwurfs
  • Senden Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung zurück
  • Notieren und beachten Sie genannte Fristen

Die Fristen sind laut unserer Erfahrung eng gesetzt, aus diesem Grund empfiehlt sich eine schnelle Reaktion, um sich gegen die Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung zu wehren. Verbraucherdienst e.V. mit seinen kooperierenden Rechtsanwälten bieten Betroffenen erste Informationen rund um die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, MG Premium Ltd. und Filesharing-Abmahnungen.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Wir unterstützen Mitglieder bei Abmahnungen durch IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sollten Ihnen ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen werden, bieten wir diskrete Hilfe. Überzeugen Sie sich von dem Erfolg von Verbraucherdienst und den angeschlossenen Anwälten. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn sie allgemeine Informationen zu den Themen IPPC Law, RA Daniel Sebastian, Urheberrecht und Abmahnungen erfahren wollen.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter: 0201-176 790

via E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

oder über das Kontaktformular.

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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