CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH - Erstrittene Urteile

LG Frankenthal: Berufung abgewiesen

Az.: 2 S 50/23 Ein neues Urteil am Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat uns erreicht, welches am 19.06.2024 entschieden wurde. Die Klage wurde abgewiesen. MEHR

Anmerkung: Soweit im Tenor von die Beklagte die Rede ist, ist damit die Berufungsbeklagte gemeint. Der Beklagte (Berufungskläger) ist männlich und kann daher nicht die Beklagte sein.

AG Rockenhausen: Klageabweisung

Az. 2 C 22/22: Am 25.04.2024 kam es am Amtsgericht Rockenhausen zur Klageabweisung. Die Klage der Klägerin CCC gegen unser Mitglied, den Beklagten, wurde in zwei einzelnen Urteilen durch die Richter abgewiesen. Urteil Az. 2 C 21/22 (PDF) und Urteil Az. 2 C 22/22 (PDF)

Hinweis: Die Klägerin legte Berufung ein. Doch nach nach dem Hinweisbeschluss des Landgerichts Kaiserslautern ist eine Berufung in beiden Verfahren zurückgenommen worden.

AG Schwäbisch-Gmünd: Klage abgewiesen

Az.: 4 C 574/21: Am 15.03.2022 fällte das Amtsgericht Schwäbisch-Gmünd ein erfreuliches Urteil für ein Mitglied von Verbraucherdienst. Die Klage der CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner und Kollegen, wurde abgewiesen. Mehr

AG Remscheid: Klage abgewiesen

Az: 43 C 46/21: Vor dem Amtsgericht Remscheid wurde am 07.06.2022 das positive Urteil für unser Mitglied Herr N. verkündet. Erneut vertraten die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen aus München die CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH.

Unser Mitglied wurde durch einen unser angeschlossenen Rechtsanwälte vertreten. Es ging um eine hohe Summe Geld, der betroffene Verbraucher erhielt sogar einen Mahnbescheid, dem er innerhalb der Frist widersprach. Mehr

AG Ludwigsburg: Abweisung der Klage

Az. 1 C 516/21: In dem Rechtsstreit zwischen der Klägerin CCC und der Beklagten wurde am 14.06.2021 ein Urteil verkündet. Ein positives Urteil von unserem Mitglied, welches durch unseren angeschlossenen Rechtsanwalt vertreten wurde. MEHR

Weitere Klagen abgewiesen

Az: 381 C298/29 (37), AG Frankfurt am Main und Az. 6 C 98/19 AG Berlin-Köpenick. Zwei weitere positive Entscheidungen für unsere Mitglieder. MEHR

AG Singen: Positive Entscheidung für unser Mitglied

Az: 1 C 165/19. Vor dem Amtsgericht es zu einer Rücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens. MEHR