Hilfe bei .rKA Rechtsanwälte

Artikelbild: Hilfe bei Abmahnungen durch rka Rechtsanwälte

Nicht wenige Internetnutzer haben sich bereits eine finanzielle Ohrfeige in Höhe von mehreren hundert Euro für illegales Filesharing hinsichtlich Computersoftware einfangen müssen. Deutsche Kanzleien wie .rka Rechtsanwälte spezialisieren sich auf den Bereich Urheberrecht und vertreten Mandanten wie die Koch Media GmbH. Beim Filesharing handelt es sich um die Dateifreigabe oder den gemeinsamen Zugriff und die Weitergabe von Dateien zwischen zwei oder mehreren Internetnutzern. Dies ist zum Beispiel bei der Nutzung von Torrent-Dateien bzw. Online-Tauschbörsen üblich.

Aber was tun, wenn plötzlich eine kostspielige Abmahnung der .rka Rechtsanwälte ins Haus flattert? Wichtig an der Stelle ist, dass Betroffene reagieren. Abmahnschreiben auf keinen Fall ignorieren.

.rka Rechtsanwälte Abmahnung erhalten - was tun?

Eine Abmahnung wegen der Bereitstellung von urheberrechtlich geschütztem Material zu erhalten, ist für manche Internetnutzer gewiss ein Schock. Nicht selten ist es eine unangenehme Überraschung, wenn der vermeintlich legale Download aus dem Internet sich plötzlich als vorgeworfene Urheberrechtsverletzung entpuppt. Verbraucherdienst e.V. mit seinen angeschlossen Anwälten hat Erfahrungen mit Abmahnungen durch Urheberrechtsverletzungen und bietet erste Informationen für Abgemahnte. Gerne via E-Mail oder unsere Hotline 0201 - 176 790. Weiter unten finden Sie auch zusätzlich ein Kontaktformular, falls sie eine schriftliche Abmahnung der RKA Rechtsanwälte wegen des unerlaubten Bereitstellens von Computersoftware erhalten haben.

Hilfe und und Unterstützung werden durch angeschlossene Anwälte des Verbraucherdienst e.V vorgenommen. Auch Abmahnungen anderer Kanzleien wie Waldorf Frommer und Rechtsanwalt Daniel Sebastian, die das illegalen Verbreiten von rechtlich geschützten Material betreffen, werden im Mitgliederauftrag bearbeitet.

Was fordern die .rka Rechtsanwälte?

Eine Abmahnung, wie .rka Rechtsanwälte und andere sie im Namen ihrer Mandanten wie Koch Media GmbH versenden, wirft dem Beschuldigten vor, urheberrechtlich geschütztes Material wie beispielsweise PC-Spiele und dergleichen unrechtmäßig heruntergeladen und bereitgestellt zu haben. Der Abmahnung liegt meist eine Auflistung ähnlicher Fälle und der entsprechenden Urteile sowie eine Unterlassungserklärung bei. Mit einer Unterschrift würde der Abgemahnte versprechen, dass er nicht weiter illegal downloaden (oder uploaden) wird. Bricht er dieses Versprechen, droht eine mögliche Klage wegen Wiederholungsgefahr.

Darüber hinaus wird die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme gefordert. Diese kann durchaus mehrere hundert Euro betragen, die innerhalb einer eng gesetzten Frist gezahlt werden sollen. Dieses Angebot der abmahnenden Kanzlei dient dazu, die Angelegenheit außergerichtlich und schnell zu regeln.

Bevor Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen oder Summen überweisen, sollten Sie kompetente Hilfe in Anspruch nehmen. Verbraucherdienst e.V. mit seinen angeschlossenen Rechtsanwälten verfügt über die entsprechende Erfahrung in diesem Bereich und hilft im Rahmen einer Mitgliedschaft gerne weiter. Unter keinerlei Umständen sollte die Abmahnung ignoriert werden, wenn ein Mahnbescheid und gar eine Klage vermieden werden sollen. Es ist weder eine Farce noch eine haltlose Einschüchterungstaktik. Der Anschuldigung liegen reale Punkte zugrunde, so dass in entsprechender Weise damit umgegangen werden muss – wie, weiss der Verbraucherdienst e.V. aus seiner Vereinstätigkeit.

Verbraucherdienst e.V. bringt Ordnung ins Durcheinander

Viele Anwaltskanzleien haben sich nun auf diese Art der Abmahnung und Klage spezialisiert. Mit zehntausenden offenen Fällen scheint es ein einfacher Weg, Geld zu machen. Viele vermeintliche Filesharer beugen sich Zahlungsaufforderungen zu schnell oder unterschreiben Erklärungen, während andere Vergleichssummen zustimmen, die viel zu hoch angesetzt sein könnten.

Fehler sind auch nicht selten: Manchmal ist die IP-Adresse, hinter der sich ein angeblicher „Dieb“ von Computersoftware verbirgt, nicht korrekt. Damit nicht auch Sie Opfer eines solches Fehlers werden oder sich im Fachchinesisch des Juristendeutsch verstricken, bietet die starke Gemeinschaft Verbraucherdienst e.V. für Mitglieder Beratung und Unterstützung an. Allgemeine Informationen zur Situation Filesharing gibt es auch für Nicht-Mitglieder.

Hilfe bei Abmahnungen durch .rka Rechtsanwälte

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:

Telefon: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

oder über das Kontaktformular.

Bitte addieren Sie 4 und 2.

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

 
Empfehlen:
Share on Google+  Share on Twitter  Share on Facebook