Hilfe bei UGV Inkasso GmbH
Als "Kompromisslos serviceorientiert" bezeichnet sich das Unternehmen UGV Inkasso GmbH aus 67376 Harthausen. Laut eigener Aussage ist das Inkassounternehmen seit 1991 tätig und bietet typische Leistungen an - wie Forderungsmanagement und Forderungskauf. Wir haben bereits mehrfach über das Unternehmen bzw. Zahlungsaufforderungen berichtet und bieten Unterstützung für Verbraucher, die Hilfe gegen hohe Inkassoforderungen suchen.
Erfahrungen mit UGV Inkasso GmbH
Passend zu unserem Artikel „häufige Fehler in Inkasso-Schreiben“ erreicht uns ein Lehrfall zum Thema. Ein Mitglied aus dem Südwesten Deutschlands hatte sich an den Anwalt des Verbraucherdienstes mit folgender Sachverhaltsschilderung gewandt:
"Im April bekam ich das erste Schreiben der UGV Inkasso GmbH, mit einer Forderung der FKH OHG. Ich habe diesem Schreiben jedoch keinerlei Bedeutung geschenkt, weil ich weder irgendwelche offenen Rechnungen habe, und die irrtümliche Anrede („Frau“ statt „Herr“, Anm. d. Redaktion) sowie die Ratenzahlungsvereinbarung per Lastschrift mehr als seltsam vorkamen. Am 08.05.2020 bekam ich allerdings das zweite Schreiben, mit der Androhung eines Mahnbescheides.
Stellungnahme angefordert
Hierauf forderte der dem Verbraucherdienst angeschlossene Rechtsanwalt am 13.05.2020 die UGV Inkasso auf, Stellung zu nehmen:
"Sehr geehrte Damen und Herren, in vorbezeichneter Sache zeige ich die Vertretung der rechtlichen Interessen von Herrn … an. Vollmacht anbei. Meinem Mandanten sind keine Vertragsverhältnisse oder Forderungen einer FKH bekannt. Bitte weisen Sie Ihre Legitimation nach und übersenden eine prüffähige Forderungsaufstellung. Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihre Partei eine titulierte Forderung hat, bitte ich um Übersendung einer Kopie dieses Titels. Nach Prüfung werden wir dann Stellung nehmen."
Dies ist das übliche Vorgehen, wenn Mitglieder oder Betroffene eine Verbindlichkeit weder kennen noch nachvollziehen können: Informationen und Nachweise anfordern. Doch statt einer Auskunft mit Anlagen schrieb die betroffene UGV am 18.05.2020 nur lapidar folgendes:
"Nach Prüfung und Rücksprache teilen wir mit, dass auf die weitere Geltendmachung der Forderung verzichtet wird. Die Akte ist abgelegt."
Irritierendes Verhalten im Inkasso der UGV
„Das Verhalten irritiert mich sehr“, so unser angeschlossener Rechtsanwalt. „Wieso werden nicht einfach diese Belege und Nachweise vorgelegt? Das ist im Geschäftsverkehr so üblich und auch zumutbar. Dass dann Gerüchte entstehen, ist für mich nachvollziehbar, dabei könnte einfach ein ehrliches Schreiben Missverständnisse ausräumen“, so der erfahrene Steuerberater und Jurist.
Warum die UGV und die FKH OHG hier mauern, kann daher im Moment nur geraten werden. Fehler können vorkommen, aber dann muss man zu diesen stehen und diese abstellen. Für das Mitglied des Verbraucherdienstes hatte dieser Fall innerhalb kürzester Zeit daher ein positives Ende. Innerhalb von 5 Tagen konnte eine unberechtigte Forderung über 250 EUR abgewehrt werden.
Der Fall zeigt, weshalb es wichtig ist, genau nachzusehen und nachzufragen. Im Massengeschäft des Forderungsinkassos kann es immer zu Fehlern und Problemen kommen. Unser Mitglied überlegt nun, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, um die angeforderten Informationen zu erhalten. Dieser Inkassovorgang ist daher für die UGV noch nicht ausgestanden. Es ist für dieses geschäftstüchtige Unternehmen sicherlich eine interessante Erfahrung, auf der (Auskunfts)Schuldnerseite zu sitzen.
Forderung erhalten? Wir helfen
Bei einer erhaltener Zahlungsaufforderung sollte den offene Betrag nicht vorschnell bezahlt sondern er geprüft werden, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Möglicherweise lässt sich dieser kündigen oder es ist bei Abschluss eine Anfechtung möglich. Allgemein lässt sich sagen, dass etwaige Fristen beachtet werden sollten, um weitere Kosten zu vermeiden. Sollten Sie Post von der UGV Inkasso GmbH erhalten haben, so können Sie sich für weitere Informationen gerne an uns wenden. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
Email: kontakt@verbraucherdienst.com
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