Abmahnung durch FROMMER Legal (vormals Waldorf Frommer)

Artikelbild: Hilfe bei Abmahnungen durch Waldorf Frommer

Sie haben eine Abmahnung oder gar einen Mahnbescheid erhalten? Hier erhalten Sie zahlreiche Informationen zur Kanzlei FROMMER Legal (vormals Waldorf Frommer) aus München und zu weiteren Themen wie (modifizierten) Unterlassungserklärungen, gerichtlichen Mahnverfahren, Klagen sowie Zahlungsaufforderungen vor Klageerhebungen. Zusätzlich informieren wir über aktuelle Filesharing-Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und Erfahrungen von Betroffenen.

FROMMER Legal mahnt Urheberrechtsverletzungen ab

Die Kanzlei FROMMER Legal / Frommer Rechtsanwalts PartG mbB hat ihren Sitz in München und ist vor allem durch Abmahnungen von Urheberrechtsverletzungen bekannt, die u.a. auf Tauschbörsen stattfinden. Auffällig bei diesen Schreiben ist der Gebrauch teilweise identisch formulierter Textblöcke, die jeweils angepasst werden. Für die Kanzlei sind zahlreiche Rechtsanwälte tätig. Vertreten werden namhafte Mandanten wie:

  • Constantin Film Verleih GmbH
  • LEONINE Licensing AG (vormals Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft)
  • Studiocanal GmbH
  • Warner Bros. Entertainment
  • LEONINE Distribution GmbH (vormals Universum Film GmbH)
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
  • etc.

Doch nicht nur Mandanten aus der Filmindustrie werden vertreten. Auch Vertreter der Musikindustrie beauftragen die Münchner Kanzlei. In der Vergangenheit war FROMMER Legal auch für Bildagenturen wie Corbis und Getty Images tätig, wenn Verstöße gegen das Urheberrecht (Bildrechte) vermutet wurden.

Kein Fake: Erfahrungen mit Abmahnschreiben

Empfänger eines Abmahnschreibens durch FROMMER Legal sind in der Regel jene Anschlussinhaber, über deren Internetzugang eine rechtswidrige Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke dokumentiert worden sein soll. Die unerlaubte Bereitstellung kann zum Beispiel während der Nutzung einer Tauschbörse (Torrent) geschehen, weil beim Filesharing gewisse Datei-Fragmente (wie zum Beispiel ein Film) nicht nur via Download heruntergeladen werden, sondern auch zeitgleich für Dritte bereitgestellt werden.

Dies stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, der im Auftrag der Rechteinhaber und Mandanten der Kanzlei FROMMER Legal abgemahnt werden. Von dem abgemahnten Anschlussinhaber wird laut unserer Erfahrung die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrag gefordert, um die Angelegenheit schnell und außergerichtlich zu regeln. Dieser Vergleich kann zum Beispiel für einen Hollywood-Film laut den Erfahrungen unserer Mitglieder eine Höhe von über 900 EUR haben.

Diese hohen Summe bringen Betroffene dazu, sich Meinungen und Erfahrungsberichte in Foren und ähnlichen Portalen durchzulesen. Dort sollen Fragen gestellt werden wie „Wer hat gezahlt?“ und „Bezahlen oder nicht?“ - womöglich, weil mancher Empfänger eines Abmahnbriefs zweifelt. An dieser Stelle können wir mitteilen, dass es sich bei den Abmahnungen der Kanzlei FROMMER Legal um keine Fakes handelt, die man ignorieren sollte. Reagieren Sie!

Sollten Abgemahnte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

Wie beschrieben, Betroffene einer FROMMER Legal Abmahnung suchen oft im Internet (zum Beispiel Communities, Foren) nach Ratschlägen und Tipps, wie man auf eine Abmahnung reagieren soll. Leider wird häufig eine modifizierte Unterlassungserklärung als mögliche Reaktion genannt. Ein gefährlicher Rat, da so eine Unterlassungserklärung nichts anderes als einen lebenslangen Vertrag darstellt: der Abgemahnte hat sich damit möglicherweise ohne Prüfung der Rechtslage für schuldig erklärt und somit haftbar gemacht. Zuerst gilt es zu prüfen, ob der Abgemahnte die Urheberrechtsverletzung zu verantworten und ob dieser als Anschlussinhaber seine sog. sekundäre Darlegungslast erfüllt hat. Sollte dies der Fall sein, ist eine Rechtsberatung anzuraten, ehe „auf eigene Faust“ eine eigens formulierte Unterlassungserklärung eingereicht wird.

Wie sollte man auf FROMMMER Legal Abmahnung reagieren?

Zuerst gilt: Betroffene sollten unbedingt reagieren. Ein Ignorieren der Abmahnung kann weitreichende Folgen haben – wie einen gerichtlichen Mahnbescheid bis hin zur Klage. Dies wäre mit erheblichen Kosten verbunden. Die Rechtsanwälte von FROMMER Legal scheuen bei einer Nichtzahlung des geforderten Pauschalbetrags den gerichtlichen Weg nicht.

Die Fristen sind in der Regel eng gesetzt, aus diesem Grund empfiehlt sich eine zügige Reaktion, um sich gegen die Abmahnung zu wehren.

Des Weiteren sollten betroffene Anschlussinhaber folgende Hinweise beachten:

  • Keinen Kontakt mit Frommer Rechtsanwalts PartG mbB aufnehmen
  • Zahlen Sie nicht ohne Prüfung des Vorwurfs
  • Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung ausfüllen und zurücksenden
  • Fristen notieren und unbedingt beachten

Gerichtlicher Mahnbescheid Frommer Rechtsanwalts PartG mbB – was tun?

Ein gerichtliches Mahnverfahren kann die negative Folge sein, sofern auf bisher erhaltene Abmahnungen durch eine Kanzlei wie FROMMER Legal nicht reagiert wird. Auch hier sind die Fristen enorm wichtig. Sollte ein Mahnbescheid zugestellt werden, hat der Empfänger insgesamt zwei Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Zu diesem Zeitpunkt ist es empfehlenswert, einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen, um sich umfassend beraten zu lassen und ggf. eine Einleitung einer Zwangsvollstreckung zu verhindern. Betroffene sollten dabei nicht vergessen, den Widerspruch ebenso an das entsprechende Mahngericht zu richten.

Wichtig ist, gerichtliche Mahnbescheide und Vollstreckungsankündigungen unbedingt ernst zu nehmen. Bei allen weiteren Fragen bietet Verbraucherdienst mit seinen angeschlossenen Rechtsanwälten die Möglichkeit, sich über Möglichkeiten der Verteidigung und Reduzierung etwaiger entstehender Forderungen zu informieren.

Abmahnung von FROMMER Legal erhalten? Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:

Telefon: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

oder über das Kontaktformular.

 

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

 
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