Patentpool Group: Erfahrungen mit Genussrechten bzw. Genussscheinen

Anleger aufgepasst: Die Patentpool Group aus München suchte via Mail und Telefon Kontakt zu einer potentiellen Anlegerin, um sie zum Erwerb von Genussscheinen bzw. Genussrechten zu bewegen. Wie sicher ist diese Anlage und welche Risiken bestehen?

Wer ist die Patentpool Group?

„Wenn aus innovativen Ideen marktfähige Technologien werden“ – so beschreibt sich die Patentpool Group aus München in einer uns vorliegenden Broschüre. Weiter ist auf der Homepage (patentpool.de, Abruf 22.09.2021) aktuell zu lesen, dass sie sich als „effiziente Manager von patentrechtlich schutzfähigen Technologien“ beschreiben. Weiter heißt es: „Mithilfe von Kapital, Know-how und einem breiten Netzwerk transformieren wir seit über 20 Jahren Innovationen in marktfähige Technologien und Produkte.“

Ob Company Building, Patentanmeldungen, Buchhaltung oder Marketing – „Innovationsgeber“ oder schlicht und einfach „Erfinder“ sollen sich an die Patentpool Group wenden, um Projekte zu verwirklichen. Doch wie kommt die Patentpool Group an das dementsprechende Kapital?

Angebot für Genussrechte/Genussscheine via Telefon

Eine Gewerbetreibende schilderte uns gegenüber, dass sie zunächst mittels Cold Call am 15.09.2021 13:29 Uhr unter der Rufnummer 089-215395818 eine Broschüre angedient bekommen haben soll. Das Telefonat war laut ihrer Aussage sehr schnell, es wurden nur kurz die Daten abgefragt und ob die E-Mail-Adresse noch stimmen würden. Es folgte eine E-Mail, mit dem Betreff „Patentpool Trends für ******* (Name der Redaktion bekannt) pers.“. Im Text ist zu lesen, dass „Ein Fachberater aus unserem Hause“ die Gewerbetreibende „in den nächsten Tagen kontaktieren und Sie gerne über alle Details und Trends informieren“ wird. Im Anhang der Mail zwei PDF-Dateien, bei denen es sich um Broschüren über Patentpool selbst und derzeit aktuell vorgestellte Projekte.

Tatsächlich erhielt die Gewerbetreibende wenige Tage später einen Anruf 21.09.2021 von einer Nummer aus Frankfurt. Ein Herr D. (Name der Redaktion bekannt), soll in dem Gespräch für den Erwerb von Genussscheinen bezogen auf die Firma Bavaria Weed GmbH geworben haben. Diese Firma soll aktuell erst gegründet worden sein und man suche Anleger. Es soll hier um eine Unternehmensbeteiligung gehen. Aufgrund der Nachfrage welches Risiko denn so eine Anlage hätte wurde geantwortet macht das Unternehmen gewinn profitieren sie von dem Gewinn. Diese sollen laut seiner Aussage am Telefon keine Erlaubnis durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) benötigen, da es sich dabei um eine Privatplatzierung („private placement“) handeln soll.

Nachdem die angerufene Gewerbetreibende kritische Fragen zum Thema und zu dem Cold Calling stellte, wurde das Gespräch seitens Herrn D. beendet.

Gerne werden in Gesprächen über Kapitalanlagen die Vorzüge in den Vordergrund gestellt. Hinsichtlich der Genussscheine könnte es für Anleger im ersten Moment vielversprechend klingen, wenn sie an Gewinnen beteiligt sind. Doch das gilt ebenfalls bei den Verlusten – wobei ein Mitspracherecht nicht gegeben ist.

Was sind Genussrechte bzw. Genussscheine?

Zum allgemeinen Verständnis möchten wir an dieser Stelle kurz die Besonderheiten von Genussscheinen bzw. Genussrechten aufzeigen. Es handelt sich dabei um ein gesetzlich nicht geregeltes Wertpapier. Einzuordnen ist es wie die Nachrangdarlehen und Hybridanleihen zum sogenannten Mezzanine-Kapital, welches eine Kombination aus Eigen- und Fremdkapital darstellt.

Auch für Genussrechte besteht eine Prospektpflicht. Genussrechte sind schuldrechtliche Kapitalüberlassungsverhältnisse, welche keine Anteile an einem Unternehmen begründen. Anleger werden nicht Gesellschafter und haben somit kein Mitspracherecht. Sie tragen aber die Verluste des Emittenten mit, wenn dies in den Genussrechtsbedingungen so vereinbart ist. Mit dem Erwerb verpflichtet sich der Anleger das vertraglich vereinbarte Kapital zur Verfügung zu stellen, im Gegenzug wird er an dem Ergebnis des Unternehmens beteiligt.

Die Besonderheit von Genussrechten ist die Verlustbeteiligung: im Fall einer Unternehmensinsolvenz wird das Genussscheinkapital erst dann verteilt, sobald alle anderen Gläubiger wie Mitarbeiter, Kreditgeber oder auch Lieferanten in vollem Umfang bedient worden sind (Nachrangabrede).

In einfachen Worten: Bei einer Insolvenz ist das angelegte Geld trotz aller großen Versprechungen weg. Die Chancen, das zur Verfügung gestellte Kapital zurückzuerhalten, stehen eher schlecht.

Vorsicht ! Kapitalanlagen mittels Cold Calling oder E-Mail Spam

Grundsätzlich sollten Verbraucher sowie Unternehmer Vorsicht walten lassen, besonders vor telefonischen oder E-Mail Spam Anlageangeboten.

  • Keiner der Anrufer oder Spam Versender will Sie reich machen!
  • Seriöse Kapitalanlagen werden weder mittels Cold Calling noch durch E-Mail Spam angeboten
  • Ebenfalls werden solche Angebote immer mit verlockenden Zinsversprechen oder Gewinnausschüttungen angedient, die schon aufgrund der Zinssituation und Wirtschaftslage nirgends angeboten werden
  • Auch wird damit geworben das der Anrufer vielleicht selbst investiert hat! Warum muss er dann noch am Telefon sitzen und um Anleger buhlen
  • Fachgerechte Anlagenberatung, wie es der Gesetzgeber vorschreibt, findet in der Regel weder durch E-Mail Spam noch durch Cold Calling statt. Man nutzt stattdessen die Überrumpelungsstrategie
  • Lange Laufzeiten beinhalten in der Regel solche Angebote und oder man verspricht einen Börsengang, der dann nicht umgesetzt wird
  • Wenn Sie einem solchen Angebot auf dem Leim gegangen sein sollten und Sie bitten um die versprochenen Auszahlung - wird mit Hinhaltetaktik vorgegangen

AnlegerInnen sollten Angebote sehr genau prüfen

Hinsichtlich der vorangestellten Erläuterungen ist es für AnlegerInnen ratsam, sich gründlich über erhaltene Angebote zu informieren und diese ausgiebig zu prüfen. Die Risiken eines Erwerbs von Genussrechten bzw. Genussscheinen sollten demzufolge jedem Anleger bewusst sein, ehe sie sich auf Geschäfte einlassen, die sie unter Umständen im weiteren Verlauf bereuen.

Hilfreich ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt, der sich mit Kapitalrecht auskennt. Der Verbraucherdienst bietet seinen Mitgliedern die Beratung durch angeschlossene Rechtsanwälte, die mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit Angeboten der Patentpool Group aus München? Gerne helfen wir Ihnen mit ersten Informationen zu diesem Thema oder allgemein zu Kapitalanlagen. Haben Sie noch weitere Hinweise zu diesem Fall und wollen Ergänzungen nennen, so freuen wir uns ebenfalls über Rückmeldungen.

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.