Hilfe bei coeo Inkasso GmbH

Titelbild: Hilfe bei coeo Inkasso GmbH

Zahlungsdienstleister sind heutzutage beim Online-Shopping nicht mehr wegzudenken. Doch was passiert, wenn eine Zahlung nicht ordentlich abgewickelt wird? Eine Inkassoforderung kann die teure Konsequenz sein. Die coeo Inkasso GmbH ist u.a. für Klarna tätig. Es kann kostspielig werden, wenn die Forderung ignoriert wird: von der Zahlungsaufforderung bis zum Mahnbescheid. Aber soweit muss es nicht kommen, Hilfe erhalten Sie vom Verbraucherdienst.

Über coeo Inkasso GmbH aus Dormagen

„Einfach. Flexibel. Digital“ schreibt die coeo Inkasso GmbH auf der Startseite ihrer Internetpräsenz. Das Inkassounternehmen hat seinen Sitz in Dormagen und ist für unterschiedliche Auftraggeber tätig, wie zum Beispiel für den schwedischen Zahlungsanbieter Klarna.

Beim Online-Shopping vom heimischen Sofa aus ist es heutzutage üblich, einen Zahlungsdienstleister wie Klarna zu nutzen. Ärgerlich ist es jedoch, wenn es bei der Zahlung der Ware bzw. Dienstleistung zu Problemen kommt – und demzufolge zu einer Zahlungsaufforderung von coeo Inkasso GmbH.

Dabei muss es sich nicht um große Beträge bzw. Großeinkäufe handeln, doch aufgrund der aufschlagenden Inkassokosten kann es schnell teuer werden. Eine schnelle Klärung des Vorwurfs ist jedenfalls angeraten. Ob via Email, SMS oder Telefon: Die coeo Inkasso GmbH bietet Schuldnern einen direkten Weg auf ihrer Homepage, indem mithilfe des Aktenzeichens eine Übersicht verschafft werden soll.

Klarna: Unklare rechtliche Lage

Betreffend der Klarna Bank A.B. gilt es einige Besonderheiten zu erwähnen. Gestartet als Zahlungsdienstleister in Deutschland, der Kauf auf Rechnung vorfinanziert, bietet man nun Bankkonto, Festgeldkonto, Ratenzahlungen und mehr an. Die damit einhergehenden Probleme ist aber die fehlende Übersichtlichkeit: Welche vertragliche Vereinbarung habe ich mit Klarna?

Wir bemängeln hier für Endverbraucher oft schwierig zu durchblickende Rechtskonstruktionen. Denn oftmals ist und bleibt der eigene Vertragspartner ein Händler, der Klarna als Zahlungsdienstleister nutzt. Dann aber kann Klarna ohne entsprechende Abtretungen oder Nachweise der Bevollmächtigung Raten nicht anmahnen oder die coeo Inkasso mandatieren. Bleiben Sie hier hart und fordern Informationen und Nachweise an!

coeo: Klagen auch im eigenen Namen

Inzwischen liegen uns auch Klagen der coeo vor, in denen sich diese rühmt, aus abgetretenem Recht im eigenen Namen Forderungen geltend zu machen. Konkret geht es um einen Douglas-Online-Shop und klassische Probleme bei Retouren, die nicht angekommen sein sollen. Ob tatsächlich Abtretungen und damit rechtmäßiges Vorgehen der coeo im eigenen Namen vorliegt, kann diesseits noch nicht geprüft werden. Die Klage verschweigt diese Unterlagen. Wie immer sollte man daher nachfragen und nicht vorschnell nachgeben.

Monika Mumm und die Berufsordnung

Weiter liegt uns nun ein Fall vor, in dem die bekannte – oder soll man sagen berüchtigte – Rechtsanwältin Monika Mumm das Inkasso von Klarna nach coeo übernommen hat, ohne sich an die berufsrechtlichen Regeln zu halten. Diese verbieten es, dass man den gegnerischen Anwalt umgeht und direkt den Gegner anschreibt. Diese Schutzvorschrift wird hier ausgehebelt, ohne dass wir Vorsatz beweisen können.

Denn wie sollen wir beweisen, dass coeo die Anwaltsschreiben an Klarna oder Anwältin weiterleitet? Das bekannte Problem bei coeo setzt sich hier fort: Es gibt keine inhaltliche Diskussion und keine zielgerichtete Argumentation, um Probleme zu lösen. Man muss sich also schon fragen, ob Zufälle vorliegen, Systemversagen oder schlicht Fehler. Dies gilt vor allem in dem uns vorliegenden Fall – der wie in letzter Zeit oft von Mitgliedern und Betroffenen behauptet – es gar keinen Vertragsschluss gab.

Offene Forderung? So können Sie reagieren

Gerade beim Onlineshopping sind Fake-Mails und SMS heutzutage keine Seltenheit mehr. Möglicherweise wundern sich deswegen manche Verbraucher, ob das jeweilige Inkassounternehmen seriös ist - oder ob es sich um einen Fake handelt. Die coeo Inkasso GmbH ist ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkassounternehmen und demzufolge berechtigt, in Deutschland Inkasso-Dienstleistungen anzubieten und durchzuführen.

Betroffenen ist deshalb angeraten, erhaltene Zahlungsaufforderungen nicht zu ignorieren – auch wenn der Betrag niedrig erscheint. Ein Anstieg der Kosten droht, sofern auf Post nicht reagiert wird – zum Beispiel mit einem Widerspruch.

Ein weiteres Mitglied hatte sich darüber beschwert, dass trotz nachgewiesener Bezahlung an den eigentlichen Vertragspartner, einen eBike Fachshop im Internet, Klarna an das Mitglied wegen angeblich offener Rechnungen gewandt hatte. In Kenntnis der Bezahlung der Rechnung wurde der Vorgang an coeo abgegeben. Von dort kamen dann nur Drohungen mit Schufa-Eintrag und gerichtlichem Verfahren. Eine inhaltliche Kommunikation war dem Mitglied weder mit coeo noch Klarna möglich und damit auch keine Problemlösung. Hier musste der Verbraucherdienst und die ihm angeschlossenen Anwälte das Problem lösen.

Laut der Erfahrungen unserer Mitglieder ging es bei den Schreiben durch coeo Inkasso meist um Forderungen in Zusammenhang mit Klarna. Unser Ratschlag: Zeigen Sie sich engagiert und nehmen Sie direkt Kontakt auf, bevor es noch teurer wird - Stichwort gerichtlicher Mahnbescheid. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte haben Erfahrungen mit Inkassoforderungen und helfen und unterstützen, um das Problem zu lösen.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie Ihre eigenen Erfahrungen mit der coeo Inkasso GmbH (Klarna) oder gar eine Zahlungsaufforderung erhalten? Nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern unbedingt reagieren, da weitere Kosten entstehen können. Unsere Kontaktmöglichkeiten:

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr

oder bequem über unser Kontaktformular:

Bitte rechnen Sie 4 plus 8.

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.