Hilfe bei Mahnbescheid

Was ist ein Mahnbescheid?

Ein Mahnbescheid ist eine vereinfachte, automatische Klage ohne Richter. Derjenige, der den Mahnbescheid beantragt, muss weder Begründung noch Beweismittel vorlegen. Problematische Forderungen werden nicht selten auf diese Weise beigetrieben; in der Hoffnung, dass sich der Gegner nicht meldet. Ein gerichtliches Mahnverfahren ist daher auch günstiger hinsichtlich der Gerichts- und Anwaltskosten als eine vollständige Klage. Hierfür haben sämtliche Bundesländer besondere Amtsgerichte eingerichtet, die jeweils zuständig sind. Es geht also nicht mehr um das Wohnortgericht des Beklagten, sondern da, in dessen Bundesland der Antragsteller bzw. Kläger seinen Sitz hat.

Was ist nach Erhalt eines Mahnbescheids zu beachten?

Wie angesprochen wird die Forderung im Mahnbescheid nicht begründet und demzufolge nicht geprüft. Es ist Aufgabe des Betroffenen, bei Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheids (erkennbar am sogenannten "gelben Kuvert") die Forderungsberechtigung zu prüfen. Das gelbe Kuvert soll die ordentliche Zustellung des Schreibens dokumentieren. Daher heißt es bei einem gerichtlichen Mahnbescheid bzw. beim berüchtigten gelben Briefumschlag immer: Vorsicht, Fristen laufen! Diese Briefe sollte man nie ignorieren.

Nach Erhalts einen gerichtlichen Mahnbescheids sollten sich Betroffene rechtzeitig innerhalb der 14 tägigen Frist wehren. Die Frist beginnt am Tag nach Zugang/Zustellung (vermerkt auf dem Umschlag) und endet exakt zwei Wochen später am selben Wochentag. Dann muss der sogenannte Widerspruch (Verteidigung gegen den Mahnbescheid) beim zuständigen Mahngericht vorliegen. Das geht am schnellsten digital mit dem "besonderem Anwaltspostfach" (beA) oder für Bürger/Verbraucher auch per DE-Mail. Fax kann aufgrund der schweren maschinellen Lesbarkeit manchmal nicht ausreichen.

Brauche ich einen Anwalt für einen Widerspruch auf einen Mahn-/ Vollstreckungsbescheid?

Nein, Sie können auch selbst Widerspruch einlegen. Wenn die Frist abläuft, geht es digital über den Anwalt aber meist schneller. Zudem sollte darauf geachtet werden das grundsätzlich bei einem Widerspruch auf einen Mahn- oder Einspruch auf einen Vollstreckungsbescheid möglicherweise eine Klage erfolgt.

 
 
 
Sieh dir diesen Beitrag auf Instagram an

Ein Beitrag geteilt von Verbraucherdienst e.V. (@verbraucherdienst)

Welche Fristen gilt es bei einem Mahnbescheid zu beachten?

14 Tage haben Sie Zeit, der Forderung zu widersprechen. Sie können dem gesamten Anspruch widersprechen oder einem Teil, den Zinsen oder Kosten. Wenn Sie diese Frist versäumt haben, kommt ein Vollstreckungsbescheid.

Hiergegen können Sie nochmals innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen, was quasi ihre letzte Chance ist, sich zu wehren. Vielleicht wurde bei Ratenzahlungen nicht jede Zahlung von Ihnen berücksichtigt? Prüfen Sie Ihre Unterlagen.

Verjährungsfristen: Kann ich mit Widerspruch Zeit gewinnen?

Natürlich. Wenn Sie erst in Monaten flüssig sind, können Sie auch nur Widerspruch einlegen, um Zeit zu gewinnen. Zu empfehlen ist dies nicht, weil die Kosten für das Verfahren und den Anwalt oft exorbitant sind.

Es gilt die Verjährungsfrist der geltend gemachten Hauptforderung. Mit dem Eingang des Mahnbescheids wird aber die Verjährung quasi angehalten. Daher nutzen viele Firmen um den 31.12. herum den Mahnbescheid, um eine Verjährung zu verhindern.

Wenn auf den Widerspruch hin nicht innerhalb von 6 Monaten durch den Antragsteller (so heißt der Kläger im Mahnverfahren) eine Weiterführung als Klage als streitiges Verfahren beim Gericht beantragt wird, läuft die Verjährung normal weiter.

Wird hingegen der Erlass eines Mahnbescheides abgelehnt, muss zur Aufrechterhaltung der Verjährungshemmung innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Man kann aber innerhalb der Verjährungsfristen auch mehrfach einen Mahnbescheid beantragen.

Kann ich auch selber einen Mahnbescheid beantragen?

Ja, als Firmeninhaber ist es oft die schnellste und günstigste Möglichkeit, dem Gegner mitzuteilen dass es jetzt umgangssprachlich "ernst wird". Es ist zudem kein Zusatz an Kosten, weil die Gerichtsgebühren für eine spätere Klage mit denen des Mahnverfahrens verrechnet werden. Der Bund hat hier die Seite online-mahnantrag eingerichtet.

Mahnbescheid: Welche Besonderheiten gelten bei Abmahnungen aufgrund von einer Urheberrechtsverletzung

Die Anwaltskosten sowie der Unterlassungsanspruch verjähren in der Regelverjährung. Das sind 3 Jahre.

Die Schadensersatzansprüche bei Abmahnungen aus Urheberrechtsverletzungen hingegen verjähren gem. der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erst nach 10 Jahren. Es kann also sehr lange dauern, bis ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrifft. 

Da keine Prüfung stattfindet, wird einfach das übernommen, was der Antragsteller behauptet. Diese erhöhen oft Beträge, um eine gewisse Unruhe beim Empfänger des Mahnbescheids zu erreichen. Spätestens in der Klage erfolgt dann eine Prüfung und ggf. Korrektur. Besonders bei Abmahnungen aus Urheberrechtsverletzungen ist zu beachten, dass es nicht selten zu einer Klage kommen kann.

Weitere Informationen und Hilfe zu Mahnbescheiden

Haben Sie auch einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten? Reagieren Sie schnell, um hohe Kosten zu vermeiden.

Wir haben an dieser Stelle weiterführende Links aufgelistet, um die wichtigsten Informationen auf einen Blick zu ermöglichen. Alles über Abmahnung, Mahnbescheid etc. zu den Themen:

Waldorf Frommer

.rka Rechtsanwälte

Kanzlei Sarwari

IPPC Law

Kontakt mit Verbraucherdienst

Wir helfen bei gerichtlichen Mahnverfahren und Mahnbescheiden. Überzeugen Sie sich von dem Erfolg von Verbraucherdienst und den angeschlossenen Anwälten. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn sie allgemeine Informationen zu den oben beschriebenen Themen  erfahren wollen.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter TEL: 0201-176 790

via E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

oder über das Kontaktformular.

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.