Hilfe bei National Inkasso

Bild: Hilfe bei National Inkasso

Viele Menschen fürchten sich vor einer Mahnung durch Inkassobüros. Oft stellt sich die Frage, ob der Absender seriös arbeitet. Der Verbraucherdienst e.V. setzte sich mit den Zahlungsaufforderungen der National Inkasso auseinander und recherchierte. Dabei wurden interessante Dinge in Erfahrung gebracht. Für die nachfolgenden Gläubiger versendet/versandte National Inkasso Mahnungen:

Forderungen wegen Branchenbucheinträgen und Internetnetbranchenbücher:

  • BVO Branchenverzeichnis S.L.
  • European Phone Marketing S.L.
  • Online-Verlage für virtuelle Medien
  • Verlag für Internetmedien S.L.
  • Örtlicher Medien Verlag LECC d.o.o.
  • Deutsche Online Agentur S.L.

Erfahrung gibt es auch mit Abos:

  • MMS-4free
  • RB Medienverlags GmbH

Vertriebsunternehmen:

  • P & P Community Service Ltd.
  • Natural Health Network
    Weitere Gläubiger:
  • Saferpayment AG - Dienstleister für Erotikwebseiten
  • InterMax Internet s.r.o
  • Direct2Solution GmbH
  • BAB Media GmbH
  • HAG Finanzsanierung LTD

Wer eine Mahnung, erhält, wird von National Inkasso angeschrieben. Dieses Vorgehen ist seriös.

Die Erfahrung zeigt:

Wer einen solchen Brief bekommt, prüft, ob die Forderung seriös ist oder nicht. Erfahrung zeigt - National Inkasso geht vor Gericht. Nach Erfahrung von Verbrauchern sollte eine Mahnung nicht ignoriert werden. Dies gilt auch für den gerichtlichen Mahnbescheid, der bei fehlender Reaktion des Verbrauchers als rechtswirksam einzustufen ist. Die National Inkasso klagt auch gegen Verbraucher, die der Mahnung widersprochen beziehungsweise ein Kreuzchen für den vollumfänglichen Widerspruch im gerichtlichen Mahnbescheid gesetzt haben.

National Inkasso und die Zahlungsaufforderungen für den Gläubiger Verlag für Internetmedien S.L. Verbraucher, welche beim Online-Verlag aus Erfahrung sprechen, können hoffen. Telefonate mit dem Verlag werden aufgezeichnet und können auf dessen Homepage abgehört werden. Nach der Zahlungsaufforderung bekommt der Verbraucher ein Passwort zugeschickt, über das er auf die Webseite zugreift und das Telefonat abhört. Die aufgezeichneten Gespräche, in denen festgehalten wird, dass Kunden einen Vertrag per Telefon abgeschlossen hätten, lassen sich vom Kunden individuell abrufen, was seriös wirkt.

Wer Post vom National Inkasso bekommt, sollte diese Erfahrung nicht selber machen. Die Mahnung dient meist der Einschüchterung, ist jedoch eine weitere Zahlungsaufforderung, die ein Inkasso-Unternehmen stellt, wenn es seriös vorgeht. Mahnung von National Inkasso - Rechtsanwalt bei Post vom BVO Branchenverzeichnis S.L. Verbraucher machten mit BVO Branchenverzeichnis S.L. die Erfahrung, dass das Unternehmen einen Vertragsabschluss per Telefonat beweisen möchte. Der angebliche Vertrag soll netto 299 Euro kosten und 12 Monate laufen. Mittlerweile ist bekannt das gegen BVO durch die Staatsanwaltschaft ermittelt wird.

National Inkasso sendet weitere Zahlungsaufforderungen an Verbraucher

Nach Erfahrung der Verbraucher bekommen diese auch nach in Eigeninitiative erstellten Widerspruch weiterhin Post von National Inkasso. Ebenfalls bekommen die Verbraucher weiterhin Post von Nationalinkasso die meinen solche Inkassoschreiben ignorieren zu müssen. Die Schreiben haben u.a zum Inhalt Hinweis auf SCHUFA-Einträge, Zwangsvollstreckung und dergleichen. Diese Schritte sollten, nach Erfahrung von Verbraucherdienst e.V. hinterfragt werden. Nach Erfahrung steigen die angegebenen Kosten, welche neben der seriös aufgelisteten Hauptforderung auch Mahngebühren, Zinsen und Verarbeitungsgebühren beinhalten. Dieses kann der Verbraucher vermeiden wenn dieser sich direkt Hilfe sucht. RB Medienverlags GmbH verliert Klage Verbraucher, welcher von National Inkasso angeschrieben, haben vorher ein Formular erhalten mit dem Vermerk „Korrekturabzug Die Verbraucher fühlten sich getäuscht und haben die geltend gemachten Kosten durch den des Verlags verneint.

Darüber hinaus ist von versteckter Zahlungspflicht die Rede. Ob eine Zahlungspflicht seriös ist oder nicht besteht, entscheidet das beauftragte Gericht. (Amtsgericht Überlingen, Urteil vom 20.05.2014, Az. 2 C 71/14).

Siehe auch die Erfolge in Urteile Inkasso - Verbraucherschutz

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Aktuelle Beiträge zu diesem Thema finden Sie auch im Blog.

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