Urteile zu Verbraucherschutzthemen

Seit Beginn seiner Tätigkeit 2009 wehrten unsere angeschlossenen Rechtsanwälte im Mitgliederauftrag u. a. zahlreiche Inkassoforderungen ab. Eine Auswahl der Urteile zu Inkassoforderung sowie anderen Verbraucherschutz-Themen ist hier zusammengestellt. Des Weiteren finden Sie hier aktuelle Gerichtsurteile hinsichtlich zu Gewerbeverzeichnissen.

Urteil: Marber GmbH nimmt die Klage zurück

In dem Rechtsstreit Marber GmbH, vertreten durch die Kanzlei Mouqué & Koll, gegen ein Mitglied vom Verbraucherdienst fällte das Amtsgericht Dieburg am 29.01.2020 zog die Klägerin die Klage zurück. Link zum vollen Text: Az: 20 C 865/19 @ blog.verbraucherdienst.com

Gerichtsurteil: Klage der UPA Verlags GmbH abgewiesen

In dem Rechtsstreit UPA Verlags GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Lensing und Kollegen, gegen ein Mitglied vom Verbraucherdienst fällte das Amtsgericht Dillingen a.d. Donau am 30.12.2019 das folgende Urteil: Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Kleve vom 28.05.2019 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin UPA Verlags GmbH trägt somit die Kosten des Rechtsstreits. Link zum vollen Text: Az: 2 C 387/19 @ blog.verbraucherdienst.com

Gerichtsurteil: Klage der Communitas Sozialmarketing GmbH abgewiesen

In dem Rechtsstreit zwischen Communitas Sozialmarketing GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Müller-Heidelberg und Kollegen, gegen ein Mitglied vom Verbraucherdienst fällte das Amtsgericht Lampertheim am 18.12.2019 das folgende Urteil: Ein zuvor erteilter Vollstreckungsbescheid wird aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin Communitas Sozialmarketing GmbH trägt somit die Kosten des Rechtsstreits. Link zum vollen Text: Az: 3 C 366/19 (07) @ blog.verbraucherdienst.com

Urteil UPA Verlags GmbH / RAe Lensing & Kollegen

Eine Klage (3 C 104/15 vom 16.09.2015) der UPA Vertrags GmbH wurde vor dem Amtsgericht Kleve abgewiesen. Es ging in dem Gerichtsverfahren um die Zahlung eines Branchenbucheintrages der durch einen Cold Call zustande gekommen ist. Ein Mitglied sollte verurteilt werden den Eintrag in das Branchenbuch www.ntb-deutschland.de zu bezahlen. Warum die Klage abgewiesen wurde, erfahren Sie hier.

Es wurde beim Landgericht Kleve Berufung eingelegt. Der Berufung wurde statt gegeben. Es wurde zugunsten des Klägers entschieden.

Mitglied ./. SaferPayment AG / National Inkasso GmbH

Ein Mitglied hatte eine Feststellungsklage gegen eine titulierte Forderung eingereicht. In einer Verhandlung kam es zu einem Versäumnisurteil, da von der beklagten Firma SaferPayment niemand zum Termin anwesend war. Gegen das Versäumnisurteil reichte die neuen Prozessbevollmächtigten der Beklagten Einspruch ein. Nun lief das Verfahren vor dem Landgericht in Coburg weiter. Es wurde die fehlende Bevollmächtigung der Prozessbevollmächtigten durch den Kläger gerügt. Trotz mehrfacher Hinweise und Aufforderungen des Gerichts bestanden Zweifel an der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung. Die Bevollmächtigung der Fa. National Inkasso GmbH durch die SaferPayment AG erfasst nur die Forderungsbeitreibung, nicht die Abwehr von Ansprüchen. Somit war die Fa. National Inkasso GmbH nicht bevollmächtigt und somit auch nicht von dieser Firma bevollmächtigte Anwälte.

Den vollständigen Bericht zum Urteil (Az.:23 O 253/14) finden Sie im Verbraucherdienst e.V. Blog.

Das Urteil als png Bilddatei

Urteile UPA Verlags GmbH Branchenbuch

Zwei Klagen ( Az:28C55/15, Az:28C56/15) der UPA Verlags GmbH wurden im schriftlichen Verfahren durch das Amtsgericht Kleve am 18.08.2015 abgewiesen. Die zwei Klagen basierten auf zwei separate Einträge in das elektronische Branchenverzeichnis www.regionale-branchenauskunft.de. Die UPA Verlags GmbH forderte von unseren Mitgliedern jeweils 392,51 EUR bzw. 297,50 EUR für einen solchen Eintrag. Da diese jedoch durch einen unzulässigen Werbeanruf entstanden sind – einem sogenannten Cold Call – entschied das Gericht, die gleich gelagerten Klagen als unbegründet abzuweisen. 

Es wurde beim Landgericht Kleve Berufung eingelegt. Der Berufung wurde statt gegeben. Es wurde zugunsten des Klägers entschieden.

 

2010 erkämpften wir für den Verbraucherschutz mehrere Urteile gegen das Inkassounternehmen uniscore Forderungsmanagement GmbH. Das Versäumnisurteil uniscore Forderungsmanagement vom 15.04. 2010 umfasste die Aufhebung eines Vollstreckungsbescheides wegen Inkassoforderung und die Abweisung einer Klage.

 

In der Zwangsvollstreckungssache Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH und Kanzlei Bernd Rudolph gegen ein Mitglied des Vereins für Verbraucherschutz nahm die Gläubigervertretung ihren Antrag auf eidesstattliche Versicherung zurück. Sehen Sie hier die Urteile und Condor Forderungsmanagement Rücknahme vom 27.04.2010 ein.

 

Verbraucherschutz wurde auch in folgendem Rechtsstreit Condor gewährleistet: Am 22.06.2010 teilte die Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph mit, dass ein Anspruch nicht weiter verfolgt und die Condor Forderungsmanagement Klage zurückgenommen werde.

 

Die Kanzlei Schäfer Valerio vertrat mehrfach uniscore Forderungsmanagement gegen Mitglieder des Vereins für Verbraucherschutz, doch auch in diesen Fällen leistete Verbraucherdienst e.V. erfolgreichen Verbraucherschutz und erwirkte entsprechende Urteile: Am 03.08.2010 wurde die Sache uniscore Schäfer Valerio zurückgenommen und kurz darauf folgte die zweite uniscore Schäfer Valerio Klagerücknahme.

 

Am 03.09.2010 erhielt Verbraucherdienst e.V. Recht durchs Amtsgericht Idar-Oberstein: Hier wurde eine weitere uniscore Forderungsmanagement Klage abgewiesen.

 

Die Urteile und abgewendeten Inkassoforderungen in Verbindung mit uniscore häuften sich zum Jahresende 2010. Am 08.11.2010 erreichten das Essener Verbraucherschutzteam die Klagerücknahme uniscore, am 06.12.2010 die Klagerücknahme Schäfer Valerio und wie das alte Jahr endete, so begann das neue: mit einer uniscore Forderungsmanagement Klagerücknahme.

 

In einem Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph vom 28.09.2011 ließ Condor Forderungsmanagement mitteilen, dass eine Inkassoforderung und daraus resultierende Zwangskontopfändung aufgehoben wurde. Lesen Sie hier die Aufhebung Condor Forderungsmanagement.

 

Ebenfalls am 28.09.2011 verkündete das Amtsgericht Esslingen im Urteil Bonus FlexStrom, dass die FlexStrom AG, die Auszahlungen eines Aktionsbonus’ verweigert hatte, dem Anspruch unseres Mitglieds auf Forderungen aus einem Energieversorgungsvertrag nachkommen muss.

 

Eine weitere Inkassoforderung führte von der Anklage zum Haftbefehl gegen eines unserer Mitglieder. Diesen konnte der Verein für Verbraucherschutz jedoch abwenden: Am 31.10.2011 lag die Rücknahme Haftbefehl der Kanzlei Valerio Schäfer vor.

 

Das Urteil vom 01.11.2011 in einem Rechtsstreit um telefonisch verkaufte Ginkgo-Produkte zwischen Condor Forderungsmanagement, dem Rechtsanwalt Bernd Rudolph und Mitglied Frau B. lautete: Aufhebung des Vollstreckungsbescheids, Klage- und Widerklageabweisung.

 

Einen weiteren Haftbefehl gegen einen Verbraucher und Mitglied des Vereins nahm der Prozessbevollmächtigte von uniscore, die Kanzlei Schäfer-Valerio, als Eilsache zurück – hier können Sie die dazugehörige PDF lesen.

 

Auch ein Vorwurf der EUMedien GmbH gegen unser Mitglied wurde erfolgreich abgewiesen. Nach einer Widerklage der EUMedien musste diese die zu Unrecht geleisteten Beträge aus Ratenzahlungen zurückerstatten. Das Urteil vom 23.11.2011 steht hier zur Ansicht bereit.

 

Im Rechtsstreit Spiegel Forderungsmanagement GmbH gegen eines unserer Mitglieder wegen Inkassoforderung erwirkte Verbraucherschutz-Anwältin Atay für den Verein mehrfach erfolgreiche Urteile. Sie können in einem der Urteile lesen, dass der Vollstreckungsbescheid aufgehoben wurde.

 

Am 08.12.2011 informierte die Kanzlei Schäfer Valerio Verbraucherdienst e.V. im Namen von uniscore über die Rücknahme der Zwangsvollstreckung gegen ein Mitglied. Im Bestätigungsschreiben lesen Sie auch, dass bereits einbehaltene Beträge ans Mitglied zurück fließen.

 

Und einmal mehr konnte Verbraucherdienst e.V. ein Mitglied mit der Erfolgsmeldung „Klagerücknahme der Saferpayment AG“ beglücken: Sie wurde durch die National Inkasso GmbH am 28.02.2012 zurückgezogen.

 

Am 29.02.2012 erklärte Condor Forderungsmanagement in folgender Erklärung der Kanzlei Bernd Rudolph eine Zwangsvollstreckung nach Inkassoforderung gegen unser Mitglied für ruhend.

 

Nach einer überraschenden Inkassoforderung des WIN24 Gewinnspielservice durch die Debitor-Inkasso GmbH wählte Frau C. die Mitgliedschaft im Verbraucherdienst e.V. und übergab den Fall an das Verbraucherschutzteam. Am 10.05.2012 informierte die Debitor-Inkasso uns darüber, dass der Inkassoauftrag Win24 Debitor Inkasso storniert wurde.

 

Im Urteil zu Fillin Int AG vom 24.07.2012 verlor die Fillin Int. AG in beiden Anklagepunkten gegen Verbraucherdienst e.V.

 

Im Herbst 2012 fanden sich die Verbraucherschützer von Verbraucherdienst e.V. erneut in einem Rechtsstreit mit uniscore Forderungsmanagement wieder, der am 10.08.2012 jedoch in einer Klagerücknahme der uniscore endete.

 

Bei einem neuen Mitglied des Verbraucherdienst e.V. lag ein Vollstreckungsbescheid der Universum Inkasso GmbH bereits vor, doch Verbraucherdienst e.V. konnte helfen. Hier der Link zu einem der Urteile: das Urteil Universum Inkasso GmbH.

 

Drei weitere Urteile erwirkte Verbraucherdienst e.V. für seine Mitglieder gegen die uniscore Forderungsmanagement GmbH. Eine Inkassoforderung wurde am 17.09.2012 abgewiesen – die Urteile und Klagerücknahme lesen Sie hier – und nachdem Verbraucherdienst e.V. eine weitere Zwangsvollstreckung verhindern konnte, entschloss sich uniscore dazu, auch alle weiteren Ansprüche für nichtig zu erklären – diese Urteile und Klagerücknahme lesen Sie hier. Eine weitere Klagerücknahme uniscore Forderungsmanagement nach Inkassoforderung erreichte uns am 16.04.2013.

 

Seinen Widerspruch gegen Condor Inkassoforderung, Schuldanerkenntnis, Mahnbescheid und vorherige Urteile begründete der Verein für Verbraucherschutz ausführlich. Die daraufhin eingereichte Klage wurde am 13.06.2013 im Urteil Condor Forderungsmanagement GmbH abgewiesen.