Gold International SE: Warnung vor verlockenden Versprechungen

Bild: Hilfe bei Gold International SE

Angeschlossene Anwälte von Verbraucherdienst e.V. haben mittlerweile für ein Mitglied Klage gegen die Gold International SE eingeleitet. Die Gold International SE - mit Sitz in Dortmund - hat bis heute (Stand 13.11.2019) keinen genehmigten Emissionsprospekt, dass diese Aktien überhaupt veräußern darf. In einem Schreiben gegenüber Verbraucherdienst e.V teilte die Gold International SE mit, dass die Aktien eine Wertpapierkennnummer haben - benennen konnte sie diese aber nicht.

Wie auch, wenn die Aktie der Gold international SE an keinem Börsenhandelsplatz gelistet ist und eine Aktienveräußerung aufgrund mangels Emissionsprospektes durch die Bafin Bundesanstalt für Wertpapierhandel untersagt wurde. Trotzdem wirbt die Gold International SE weiter mit vollmundigen Versprechen (Zitat) „Gute Aussichten also für die Zukunft und überdurchschnittliche Rendite.“ (Zitat Ende), wie aus einer Abrechnung der Gold International SE an unser Mitglied zu entnehmen ist.

Verbraucherdienst e.V. Telefon

Gigantische Kursentwicklungen bei Gold International SE

Der Kurs der Aktie lag damals bei 60 EUR. Genauso wurde eine Aktiengarantieoption ausgewiesen, wobei 4.000 Aktien einen Preis von insgesamt 240.000 EUR haben sollten. Woher diese gigantische Preis-Kursentwicklung stammen sollte, blieb offen. Denn Bilanzen wurden dem Mitglied nicht übersandt. Unter den Firmeninformationen auf unternehmen24.info ist lediglich zu entnehmen, dass eine Bilanz von 2012 existiert. Interessant ist auch, dass die von der Gold International SE geltend gemachten Reservierungsprämien von der Gold International BV mittels Lastschrift von den Verbraucherkonten über einen nicht benannten Dienstleister eingezogen werden. Die Gold International BV ist eine Gesellschaft niederländischem Rechts. Weiterhin ist das dem Kontoauszug zu entnehmen, dass nur 25,9% von einer European Property Services B.V. mit Sitz in Venlo in den Niederlanden gezahlt wurden. Ob tatsächlich Geld geflossen ist, kann hier nicht geprüft werden. Obwohl die Aktien nicht voll sondern nur zu 25,9 .% bezahlt wurde, verkaufte die holländische Firma nun die größtenteils unbezahlten Aktien zum doppelten Preis – nämlich für 20 Millionen EUR (2 EUR pro Aktie) weiter an eine Firma Gold International B.V., die sich mit der holländischen Inhaberin und Verkäuferin ein und dieselbe Adresse in Holland teilt (Spoorstaat 42-52, K 108, 5911 KJ Venlo / Niederlande) teilen.

Keine Möglichkeit die Aktien zu handeln

Die Aktien können zurzeit an keinem Markt gehandelt werden. Zudem kann auch kein Anleger über die Aktien verfügen, denn diese befinden sich in drei Globalurkunden, verbrieft in einer nicht benannten Depotverwahrungsstelle. Die Gesellschaft verwahrt die Aktien für die Aktionäre. Verbraucherdienst e.V. ist der Meinung, dass die ausgewiesenen Preise und Aktienkurse ein theoretisches „Reich Rechnen“ darstellen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit zerplatzen die Garantieoptionen und die vermeintlich tollen Renditen wie eine Luftblase. Ob betroffenene Verbraucher ihre Einlagen wiedersehen bleibt fraglich. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob ein unbedarfter Verbraucher, der überhaupt keine Ahnung von Wertpapiergeschäften hat, bei den Firmenverflechtungen den Überblick behält.

Cold Calling Anrufe durch Gold International SE

Verbraucher wandten sich an Verbraucherdienst e.V und teilten mit, dass sie von ungewollten Werbeanrufen durch die Firma Gold International SE belästigt wurden, um ihnen mitzuteilen, dass sie Werbeunterlagen erhalten. Leider wurde nach Aussagen der Verbraucher in den Telefonaten nicht mitgeteilt, dass mit Erhalt der Unterlagen eine Widerrufsfrist beginnt. Wenn diese Widerrufsfrist versäumt wird, kommt es zu einem kostenpflichtigen Vertragsverhältnis. Infolgedessen wird der Verbraucher mit einer Zahlungsaufforderung durch die Gold International SE bedacht, in der darauf hingewiesen wird, dass jetzt 90 EUR monatlich zu zahlen sind – aufgrund von vermeintlichen Aktienreservierungen.
Die Gold International SE teilte dem Verbraucherdienst e.V mit, dass es sich um keine Cold Calling Anrufe gehandelt habe, da die angerufenen Verbraucher bereits Kunden bei LottoTeam oder der DeutscheReise Touristik GmbH waren. Sie rechtfertigen Anrufe damit, dass aufgrund des Firmenverbundes die Berechtigung besteht, die Verbraucher anzurufen. Verbraucherdienst e.V. teilt diese Meinung nicht, denn das LG Düsseldorf mit Urteil vom 19.07.2013 (Az. 38 O49/12) hat entschieden, dass auch Bestandskunden nicht ohne vorherige Einwilligung zu Werbezwecken angerufen werden dürfen.

Verbraucherdienst e.V. informiert über Gold International SE

Verbraucherdienst e.V ist der Meinung: Finger weg! Haben Sie auch Erfahrungen mit der Gold International SE und der Goldaktie gemacht? Sind sie auch mittels Cold Calling überredet worden, sich Werbematerial anzuschauen und hatten dann ungewollt einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen? Haben sie unfreiwillig mittels Postidentverfahren einen Vertrag abgeschlossen?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

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Geplanter Börsengang 2015

Neue Entwicklungen zum angeblichen geplanten Börsengang finden Sie hier: verbraucherdienst.blogspot.de

Rückzahlung der geleisteten Einlagen möglich ?

Angeschlossene Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben in mehreren Urteilen Erfolge gegen die Gold International SE erwirkt. In diesen Urteilen folgten die Richter den Argumenten der geschädigten Anlegern und deren Anwälte.

Für Verbraucher, die Aktionär von Goldaktien geworden sind besteht Hoffnung auf Rückzahlung der eingezahlten Geldern. Ebenso für die Betroffenen die ein patriarchisches Darlehen oder einen Spar- und Reservierungsplan in Anspruch abgeschlossen haben.

Liste zu den erzielten Urteilen die vor dem Amtsgericht sowie Landgericht in Düsseldorf von Mitgliedern des Verbraucherdienst e.V. erstritten wurden:

Lesen Sie auch zur Unterlassungsklage durch die Verbraucherzentrale Baden Württemberg

Verbraucherdienst e.V., vertreten durch den Vorstand, suchte im November die Büroräume der Gold International auf.

Weser Kurier: Ausstieg aus Anlage noch möglich Urteil gegen „Gold-Aktie“

 

 
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