Urteile aus Klagen zu Abmahnungen

Titel: Erstrittene Urteile - Abmahnung Filesharing

Filesharing-Abmahnungen auch 2024 noch aktuell

Den neuesten Blockbuster bereits kurz nach Kinostart daheim ansehen oder eine komplette Staffel der neuen Hit-Serie streamen, die sonst nur mit Abo verfügbar ist - das könnten Gründe sein, warum immer noch Filesharing betrieben wird.

Kurze Erklärung: Beim Filesharing werden in den meisten Fällen Torrent-Dateien getauscht, in oder auf speziellen Foren oder Online-Tauschbörsen. Beim Download einer solchen Datei werden jedoch auch Teile des rechtlich geschützten Werks ebenfalls verbreitet.

Die Folge kann eine kostspielige Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht sein. In uns bekannten Fällen trugen Mitglieder vor, dass die Vertreter der Rechteinhaber die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung einer unterschiedlich hohen Summe gefordert wurde.

An dieser Stelle präsentieren wir zahlreiche positive Urteile, die unsere Mitglieder mit angeschlossenen Rechtsanwälten erstreiten konnten. Zusätzlich haben wir zu folgenden Kanzleien Urteile zusammengefasst:

Urheberrecht: Weitere Urteile unserer Mitglieder

Ergänzend sind hier weitere Urteile unserer Mitglieder zu finden, bei denen anderen Kanzleien oder Rechteinhaber involviert waren. Weitere Infos und Hilfe finden Sie HIER.

Focus Ges. f. Forderungsmanagement mbH / Rechtsanwaltskanzlei CSR

Ein Urteil zu Gunsten eines Mitgliedes des Verbraucherdienst e.V wurde im April 2015 vom Amtsgericht Bielefeld verkündet. Die Rechtsanwaltskanzlei CSR hatte fast fünf Jahre zuvor eine Abmahnung an den Beklagten versendet. Im Abmahnschreiben wurden 650 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Die Klage der Focus Ges. f. Forderungsmanagement mbH wurde jedoch vom Gericht abgewiesen, da die Verjährungsfrist der Forderung nur drei Jahre betrug. Damit brauchte weder ein Schadensersatzanspruchs noch ein Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten gezahlt werden. Focus Ges. f. Forderungsmanagement mbH trat als Klägerin auf, da das Inkassounternehmen Gröger MV die Forderung an sie abgetreten hatte.

Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH / Rechtsanwälte CSR Kanzlei

Im März 2010 soll über den Internetanschluss eines Mitgliedes unseres Vereins ein Erotikfilm bei der Nutzung eines Tauschbörsenangebots unerlaubt verwertet worden sein. Die Fraserside Holding LTD. hatte den Anschluss über die IP-Adresse und des Zeitpunktes durch eine Ermittlungsfirma iObserve GmbH festgestellt und beauftragte die CSR Rechtsanwaltskanzlei mit der Abmahnung. Zwischenzeitlich trat die Fraserside Holding LTD aus der Filesharing-Abmahnung an die Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH ab, die eine Klage gegen unser Vereinsmitglied beim Amtsgericht Hannover einreichte. Die abmahnende CSR Kanzlei vertrat nun auch die Inkassofirma Focus. Im Juni 2015 wurde die Klage beim Amtsgericht Hannover - Aktenzeichen 422 C 6167/14 - zurückgenommen. Es kann vermutet werden, dass die vielen sachlichen Argumente der angeschlossenen Anwälte vom Verbraucherdienstes e.V. dazu führten, dass die CSR den Rückzug antrat. 

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