Mitgliedsantrag

Werden Sie jetzt Mitglied!

Verbraucherdienst e.V. ist seit 2009 deutschlandweit für Konsumentenschutz seiner Mitglieder tätig. Mit einer Mitgliedschaft profitieren Sie nicht nur von den Erfahrungen und dem Austausch der Erkenntnisse aller Mitglieder, sondern von unserer Hilfe und Unterstützung in vielen Bereichen des Verbraucherschutzes.

Ob Abofallen am Telefon oder im Internet, Spam-Faxe, Falschberatungen bei Kapitalanlagen, dubiose Branchenbucheinträge und viele weitere Themen. Mit einer Mitgliedschaft in unserem Verein sind Sie in all diesen Themen bestens beraten. Wir stehen unseren Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite, sei es telefonisch, über das Internet oder während unserer Beratungsstunden.

Darüber hinaus informieren wir aktuell über gerichtliche Entscheidungen, Urteile zu verschiedenen Verbraucherthemen oder fragwürdige Geschäftspraktiken. Nicht selten melden sich Mitglieder bei uns, um uns um Rat zu fragen. Dank der Unterstützung unserer Mitglieder ist es unserem Verein möglich, unsere Ziele bei der Wahrung des Verbraucherschutzes durchzusetzen.

Um auch in Zukunft die Rechte der Konsumenten und Verbraucher schützen zu können, brauchen wir Sie. Die zu Ihrem Leidwesen mit ähnlichen und/oder gleichen Thematiken schon konfrontiert waren. Diejenigen, die sich für die Rechte des einfachen Bürgers einsetzen wollen. Menschen, die sich gegen Abzocke, Betrug, Verbraucherfallen und verschiedenen behaupteten Ansprüchen aus einer Vielzahl von Verbraucherschutzthemen wehren. Mit Ihrer Hilfe können wir den Verbraucherschutz steigern.

Viele Vereinsmitglieder konnten wir schon erfolgreich unterstützen. Überzeugen Sie sich selbst unter Urteile

Werden Sie ein Teil der starken Gemeinschaft!

Verbraucherdienst e.V. | Download Mitgliedsantrag

Oder klicken Sie auf nachstehenden Link und laden den Mitgliedsantrag (PDF-Datei) herunter.

Mitgliedsantrag Verbraucherdienst  (PDF-Datei, 140 kB)

Füllen Sie den Mitgliedsantrag samt Datenschutzerklärung aus und senden diesen an:

Per Post:

Verbraucherdienst e.V.
Gänsemarkt 47
45127 Essen

Per Fax an:

0201 - 17679-1

Als Scan per Mail an: E-Mail an Verbraucherdienst

Möchten Sie zunächst nur vorsorglich dem Verbraucherdienst e.V. beitreten um zukünftig schon im Vorfeld Schutz vor unlauteren Machenschaften kompetenten Schutz zu genießen, ist die Zusendung des Mitgliedsantrags auf Seite eins.

Herzlich willkommen in der starken Gemeinschaft des Verbraucherdienst e.V

Warum sollten Sie Mitglied beim Verbraucherdienst e.V. werden?

Warum sollten Verbraucher/Gewerbetreibende Mitglied beim Verbraucherdienst e.V. werden?
Verbraucherdienst e.V. bietet seinen Mitgliedern Hilfestellung, Beratung und Unterstützung in einer Vielzahl von Verbraucherschutzthemen an.

Eine Beratung können wir nur für Mitglieder durchführen, da wir sonst gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen.

Was bekomme ich für meinen Mitgliedsbeitrag?
Folgende Themen behandelt der Verbraucherdienst e.V.:

  • Abofallen im Internet
  • Telefonisch abgeschlossene Verträge, auch für Gewerbetreibende
  • Haustürgeschäfte gemäß § 312 BGB
  • Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Telekommunikationsverträge
  • Time-Sharing-Verträge
  • Finanzvermittlungsverträge
  • Gewinnspiele
  • Versendung unerwünschter E-Mails (Spam)
  • Vertragsschlüsse unter Einbeziehung von Telekommunikationsmitteln, Fernabsatzverträge gemäß § 312 BGB
  • Unrechtmäßige Abbuchungen
  • Überhöhte Forderungen im Abmahnbereich

Unsere Mitglieder werden aktuell über unsere Internetportale, Blogs und Newsletter über aktuelle Themen, Gerichtsurteile etc. informiert.

Unsere Mitglieder profitieren von den gebündelten Erkenntnissen aller Mitglieder und langjährigen Erfahrungen.

Die Interessen unserer Mitglieder werden außergerichtlich im Einzelfall durch, in und für unseren Verein tätige Volljuristen unterstützt.

Keine Wartefrist!
Im Rahmen einer Mitgliedschaft erhalten Sie jederzeit und sooft Sie wollen eine Beratung zu sämtlichen Themen unseres Angebots.

Gibt es Vergünstigungen, wie zum Beispiel für ALG II / Hartz IV Empfänger?
Es gibt vergünstigte Mitgliedschaften für Empfänger von ALG II / Hartz IV. Im Rahmen einer solchen Mitgliedschaft erhalten Vereinsmitglieder natürlich dasselbe Angebot. Voraussetzung für eine solche Vergünstigung ist ein gültiger Bewilligungsbescheid vom Jobcenter. Beziehen Sie ALG II? Gerne klären wir Ihre Fragen, sprechen Sie uns an!

Ist eine Mitgliedschaft jederzeit möglich?
Natürlich. Sobald Sie Mitglied geworden sind, profitieren sie von unseren satzungsgemäßen Vereinszweck. Es gibt keine Wartezeit.

Werden Sie jetzt aktiv, und werden ein Teil unserer Großen Gemeinschaft, denn gemeinsam sind wir stark.

Füllen Sie jetzt den Mitgliedsantrag aus und übersenden Sie diesen mittels E-Mail, Fax oder postalisch und profitieren Sie als Mitglied von den Vorteilen.