Hilfe bei Legalisto Inkasso

Titelbild

Aktuell sind Zahlungsaufforderungen durch das Inkassounternehmen Legalisto GmbH im Umlauf. Es geht um die Beitreibung alter Filesharing-Forderungen für die Digital Millenium Forensics Inc. (DMF) aus Kanada. Die damaligen Abmahnungen für den Computerspielentwickler Daedalic Entertainment GmbH sind beinahe 10 Jahre alt, aber tatsächlich noch nicht verjährt.

Verjährung? Urheberrechtsverletzung aus dem Jahr 2012 als Grundlage

Wiedersehen macht Freude? Nicht unbedingt: Vor beinahe 10 Jahren waren Filesharing-Abmahnungen durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Umlauf, über die wir regelmäßig berichteten. Damals wurde den Abgemahnten vorgeworfen, dass sie über ihren Internetzugang Computerspiele rechtswidrig verbreitet und somit eine Urheberrechtsverletzung begangen haben.

Auftraggeberin war die Daedelic Entertainment GmbH, es ging zum Beispiel um das Game „Botanicula“, welches laut des Vorwurfs zum Download angeboten worden sein soll. In der ursprünglichen Forderung aus der Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian wurden Schadensersatzansprüche und Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Seit dem 12.11.2021 soll eine Firma namens Digital Millennium Forensics Inc. (DMF) die Forderung von der Daedelic Entertainment GmbH übernommen haben. Die DMF beauftragte das Inkassounternehmen Legalisto GmbH mit der Beitreibung der Kosten.

Digital Millennium Forensics Inc. (DMF) kaufte alte Forderung auf

Laut der uns vorliegenden Zahlungsaufforderung der Legalisto Inkasso aus Berlin für die Digital Millennium Forensics Inc. (DMF) wird die Zahlung eines Betrags in Höhe von 1.360,00 EUR gefordert. Sollte der Betrag nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen gezahlt werden, kommen weitere Inkassokosten hinzu.

Viele ehemals Abgemahnte werden sich wundern, wenn sie nach fast 10 Jahren erneut Post erhalten. Und scheinbar erhalten nun jene Betroffene solche Forderungen, ehe die Verjährung eintritt. Abmahnungen aus dem Jahre 2012, wie in dem vorliegenden Schreiben im Auftrag der Daedelic Entertainment GmbH, verjähren daher erst vollständig mit Ablauf des Jahres 2022.

Manch ein Betroffener mag vermuten, dass es sich bei den Forderungen (oder gar gerichtliche Mahnbescheide) von Legalisto Inkasso für die Digital Millennium Forensics Inc. (DMF) um Betrug oder Abzocke handelt, aber das können wir nicht bestätigen. Aus diesem Grund raten wir zu einer Prüfung der Vorwürfe und zu einer raschen Reaktion, damit es nicht noch teurer wird.

Legalisto Inkasso: Wir unterstützen Sie

Wir raten Betroffenen, dass die geforderte Summe nicht ohne eine Prüfung gezahlt werden sollte. Auch sollten Formulare hinsichtlich einer Ratenzahlung nicht blind unterschrieben und zurückgesandt werden. Vielmehr haben Mitglieder unseres Vereins für Verbraucherschutz die Möglichkeit, sich auf die Hilfe und Unterstützung unserer angeschlossenen Rechtsanwälte berufen. Diese prüfen eingehende Zahlungsaufforderungen, Mahnbescheide oder gar Vollstreckungsbescheide (nicht nur von der Legalisto GmbH!) und helfen gegen die Vorwürfe.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Wir helfen Betroffenen und bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema. Haben Sie ebenfalls Post von der Legalisto GmbH erhalten? Auch wenn die Abmahnung etliche Jahre zurückliegt: reagieren Sie! Unsere Kontaktmöglichkeiten:

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr

oder bequem über unser Kontaktformular:

Bitte addieren Sie 4 und 1.

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.