Schadensersatz aus Falschberatung | Kapitalanlagen

Falschberatungen zu Finanzprodukten und Kapitalanlage durch unseriöse Finanzberater häufen sich. Sowohl der Zugriff als auch die Qualität von Hilfe und Schadensersatzmechanismen für Verbraucher müssen dringend verbessert werden. Verbraucherdienst e.V. ist es ein Anliegen, vor Falschberatungen in der Kapitalanlage zu schützen und die Fairness unserer Märkte zu sichern. Durch umfassende Berichterstattung konnte der Verein in einer Vielzahl von Schadenersatzfällen Ansprüche für seine Mitglieder Hilfe leisten.

Gerichtsurteil CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH: Rücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens

In dem Rechtsstreit CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen gegen ein Mitglied vom Verbraucherdienst, kam es zu einer Rücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens. Das Amtsgericht Singen informierte den angeschlossenen Rechtsanwalt unseres Vereins über diese für unser Mitglied erfreuliche Nachricht. Zum vollen Text: Az: 1 C 165/19 @ blog.verbraucherdienst.com

CCC Vermögensverwaltungs GmbH: Klagen abgewiesen

Wir berichteten vor einiger Zeit über die Münchner Kanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen, die von der CCC Vermögensverwaltungs GmbH beauftragt wurde, gerichtliche Mahnbescheide zu verschicken. Laut unserer Kenntnis sollten noch Gebühren aus älteren Vermittlungs-Vereinbarungen offen sein, die vor kurzem eingefordert wurden. Mittlerweile sind uns Urteile bekannt, in denen die Klage der CCC Vermögensverwaltungs GmbH abgewiesen wurden.

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Urteil Mitglied ./. Gold International SE

Bei einer Gerichtsverhandlung eines Mitglieds des Verbraucherdienst e.V. hat der Richter die Gold International AG verurteilt, den Betrag in Höhe von 1.980 Euro nebst Zinsen zurückzuzahlen. Streitig war, ob ein Vertrag per Telefonanruf oder Post-Ident-Verfahren zustande gekommen wäre. Weitere Details zum Urteil (Az: 44 C 192/16) des Amtsgericht in Düsseldorf finden Sie in unserem Blog

Gold International SE: Urteil zu Gunsten eines Vereinsmitgliedes

Mit Unterstützung des Verbraucherdienst e.V. und deren kooperierende Anwälte verklagte unser Vereinsmitglied die Gold International SE auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge. Mit Urteil 32 C 250/15 wurde die Gold International SE verurteilt die eingezahlten Beträge zurück zu zahlen. Die Richterin am Amtsgericht Düsseldorf folgte damit den Argumenten der kooperierenden Anwältin des Verbraucherdienst e.V.

Mehr zu den Entscheidungsgründen lesen Sie im Blogeitrag.

Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig.

Urteil zu Kreditgebühren der Targobank

Ein angenehmes Urteil gegen die Targobank erreichte uns kurz vor dem Wochenende. Unser Vereinsmitglied darf sich über eine Rückerstattung der Kreditgebühren von knapp 500 Euro freuen. Die Bearbeitungsgebühren wurden von der Targobank, die bei der Kreditaufnahme im Jahr 2010 noch Citibank hieß, erhoben. Nachdem der Verbraucher zunächst selbst eine Anfrage zur Erstattung der Kreditbearbeitungsgebühren gestellt hatte, wurde dem Erstattungswunsch von der Prokuristin des Beschwerdemanagements nicht entsprochen. Daraufhin wandte sich der Kreditnehmer an unseren Verein für Verbraucherschutz. Juristen machten die Targobank auf die BGH Urteile vom 28.10.14 über die Verjährung von Rückzahlungen des Bearbeitungsentgelts aufmerksam. Beim Amtsgericht Düsseldorf kam es jetzt aber zu einem Anerkenntnisurteil bei dem die Targobank zur Rückzahlung nebst Zinsen an dem Bankkunden endlich verpflichtet wird.

Bild vom Urteil gegen die Targobank

Immobase AG: Schadenersatzurteile für Mitglieder

Im Jahr 2011 erstritt die Anwältin insgesamt fünf Urteile im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen gegen die Immobase AG. Die erstrittenen Urteile umfassten zwei Anerkenntnisurteile und drei Versäumnisurteile, die das Landgericht Essen im Zeitraum zwischen dem 20.04.2011 und dem 21.06.2011 verkündete. Die Gesamtsumme, die die Immobase AG verurteilt wurde, an die Kläger zurückzuzahlen, belief sich auf €206.979,27 – nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz, je nach Urteil, rückwirkend bis zum 31.8.2010 – mit einer höchsten Einzelsumme von €105.000,00. Die Kosten der Rechtsstreite fielen ebenfalls der Immobase AG zur Last. Die Urteile in der Einzelansicht:

Immobase AG_Schadensersatz-Urteil für Mitglied_1

Immobase AG_Schadensersatz-Urteil für Mitglied_2

Immobase AG_Schadensersatz-Urteil für Mitglied_3

Immobase AG_Schadensersatz-Urteil für Mitglied_4

Immobase AG_Schadensersatz-Urteil für Mitglied_5

Die Kläger und Klägerinnen, allesamt mit gültiger Mitgliedschaft bei Verbraucherdienst e.V., wurden von Rechtsanwältin Zerrin Atay aus Essen vertreten, die bereits viele Fälle im Namen des Vereins betreute. Die beklagte Essener Immobase AG arbeitete mit verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien zusammen: mit den Düsseldorfer Rechtsanwälten Maas & Kollegen, dem Düsseldorfer Rechtsanwalt Michael C. Begeré sowie in einem Fall vertreten durch ihren Vorstand, Frau Elke Boehmke.

Am 13.03.2012 erklärte die Immobase AG ihre Insolvenz, für die Mitglieder wurde in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Atay weiter für ihre Mitglieder Restforderungen geltend.

Northwest Oil & Gas Trading: Schadensersatzurteile für Anleger

Die von den Mitgliedern beauftragten Anwälte konnten erfolgreich Schadensersatzurteile erwirken, die durch eine Kapitalanlage bei der Northwest Oil & Gas Trading Inc. (NWO) geschädigt wurden. Sowohl Landgericht als auch Oberlandesgericht urteilten, dass eine Schadensersatzpflicht vorliegt. So konnten sich betroffene Mitglieder des Verbraucherschutzvereins über ein erstes im August 2012 erwirktes Schadensersatzurteil zur Aktie Northwest Oil & Gas freuen. Nachfolgend der Link zum Urteil auf Pflicht zum Schadensersatz aus Kapitalanlage vom 04.11.2013.

Der Fall: Im Zeitraum 2009 bis 2012 investierte eine Vielzahl von Anlegern in Aktien der NWO – Resultat einer erfolgreichen Marketingstrategie per Telefon. Gehandelt wurden die NWO-Aktien unter WKN AOMVHK / ISIN US6677131012 am sogenannten OTC-Markt.

Zum 15.12.2012 stellte NWO das Börsensegment „Open Market/First Quotation“, in dem auch die Aktien der NWO gelistet waren, ein. Das heißt, dass die NWO-Aktien ohne Vorwarnung für Kapitalanlageinteressenten nicht mehr handelbar waren. Verbraucherdienst e.V. nimmt an, dass NWO keine Aktien in einem höheren Börsensegment anmelden konnte und daher diesen Schritt unternahm.

Für Investoren in dieser Kapitalanlage bedeutete dies, dass ihnen die Möglichkeit zum Verkauf ihrer Wertpapiere genommen und die entsprechende Handelsplattform entzogen wurde. Es sind drei Fälle bekannt, in denen selbst außerbörsliche Aktien mit schriftlich garantiertem Rückkaufwert nicht zurückgenommen wurden.

Durch diese Kapitalanlage geschädigten Anlegern empfiehlt Verbraucherdienst e.V., ihre Schadensersatzansprüche gegen NWO durch Anwälte prüfen zu lassen. Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Schadensersatz für Anleger der Aktie Northwest Oil & Gas Trading.