Urteile aus Klagen von Inkasso-Unternehmen
Mit der Unterstützung durch unsere angeschlossene Rechtsanwälte konnten unsere Mitglieder positive Urteile erstreiten. Weiterführende Informationen rund um die Themen Inkasso, Mahnung und Zahlungsaufforderungen finden Sie HIER.
Seit Beginn seiner Tätigkeit 2009 wehrten unsere angeschlossenen Rechtsanwälte im Mitgliederauftrag u. a. zahlreiche Inkassoforderungen ab. Eine Auswahl der Urteile zu Inkassoforderung sowie anderen Verbraucherschutz-Themen ist hier zusammengestellt. Des Weiteren finden Sie hier aktuelle Gerichtsurteile hinsichtlich zu Gewerbeverzeichnissen.
Bei uns finden Sie Erfahrungen und erstrittene Urteile
In den vergangenen Jahren haben wir zahlreiche Berichte zu Inkasso-Firmen Zahlungsaufforderungen als Artikel in unseren Blogs veröffentlicht. Zusätzlich zu den allgemeinen Informationen möchten wir an dieser Stelle erstrittene Urteile unserer Mitglieder präsentieren, die in Kooperation mit unseren angeschlossenen Rechtsanwälten erstritten wurden. Sie finden bei uns Urteile zu:
Inkasso: Weitere Urteile
Mitglied ./. SaferPayment AG / National Inkasso GmbH
Ein Mitglied hatte eine Feststellungsklage gegen eine titulierte Forderung eingereicht. In einer Verhandlung kam es zu einem Versäumnisurteil, da von der beklagten Firma SaferPayment niemand zum Termin anwesend war. Gegen das Versäumnisurteil reichte die neuen Prozessbevollmächtigten der Beklagten Einspruch ein. Nun lief das Verfahren vor dem Landgericht in Coburg weiter. Es wurde die fehlende Bevollmächtigung der Prozessbevollmächtigten durch den Kläger gerügt. Trotz mehrfacher Hinweise und Aufforderungen des Gerichts bestanden Zweifel an der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung. Die Bevollmächtigung der Fa. National Inkasso GmbH durch die SaferPayment AG erfasst nur die Forderungsbeitreibung, nicht die Abwehr von Ansprüchen. Somit war die Fa. National Inkasso GmbH nicht bevollmächtigt und somit auch nicht von dieser Firma bevollmächtigte Anwälte.
Den vollständigen Bericht zum Urteil (Az.:23 O 253/14) finden Sie im Verbraucherdienst e.V. Blog.
In der Zwangsvollstreckungssache Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH und Kanzlei Bernd Rudolph gegen ein Mitglied des Vereins für Verbraucherschutz nahm die Gläubigervertretung ihren Antrag auf eidesstattliche Versicherung zurück. Sehen Sie hier die Urteile und Condor Forderungsmanagement Rücknahme vom 27.04.2010 ein.
Verbraucherschutz wurde auch in folgendem Rechtsstreit Condor gewährleistet: Am 22.06.2010 teilte die Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph mit, dass ein Anspruch nicht weiter verfolgt und die Condor Forderungsmanagement Klage zurückgenommen werde.
Am 03.09.2010 erhielt Verbraucherdienst e.V. Recht durchs Amtsgericht Idar-Oberstein: Hier wurde eine weitere uniscore Forderungsmanagement Klage abgewiesen.
In einem Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph vom 28.09.2011 ließ Condor Forderungsmanagement mitteilen, dass eine Inkassoforderung und daraus resultierende Zwangskontopfändung aufgehoben wurde. Lesen Sie hier die Aufhebung Condor Forderungsmanagement.
Ebenfalls am 28.09.2011 verkündete das Amtsgericht Esslingen im Urteil Bonus FlexStrom, dass die FlexStrom AG, die Auszahlungen eines Aktionsbonus’ verweigert hatte, dem Anspruch unseres Mitglieds auf Forderungen aus einem Energieversorgungsvertrag nachkommen muss.
Eine weitere Inkassoforderung führte von der Anklage zum Haftbefehl gegen eines unserer Mitglieder. Diesen konnte der Verein für Verbraucherschutz jedoch abwenden: Am 31.10.2011 lag die Rücknahme Haftbefehl der Kanzlei Valerio Schäfer vor.
Das Urteil vom 01.11.2011 in einem Rechtsstreit um telefonisch verkaufte Ginkgo-Produkte zwischen Condor Forderungsmanagement, dem Rechtsanwalt Bernd Rudolph und Mitglied Frau B. lautete: Aufhebung des Vollstreckungsbescheids, Klage- und Widerklageabweisung.
Einen weiteren Haftbefehl gegen einen Verbraucher und Mitglied des Vereins nahm der Prozessbevollmächtigte von uniscore, die Kanzlei Schäfer-Valerio, als Eilsache zurück – hier können Sie die dazugehörige PDF lesen.
Auch ein Vorwurf der EUMedien GmbH gegen unser Mitglied wurde erfolgreich abgewiesen. Nach einer Widerklage der EUMedien musste diese die zu Unrecht geleisteten Beträge aus Ratenzahlungen zurückerstatten. Das Urteil vom 23.11.2011 steht hier zur Ansicht bereit.
Im Rechtsstreit Spiegel Forderungsmanagement GmbH gegen eines unserer Mitglieder wegen Inkassoforderung erwirkte Verbraucherschutz-Anwältin Atay für den Verein mehrfach erfolgreiche Urteile. Sie können in einem der Urteile lesen, dass der Vollstreckungsbescheid aufgehoben wurde.
Am 08.12.2011 informierte die Kanzlei Schäfer Valerio Verbraucherdienst e.V. im Namen von uniscore über die Rücknahme der Zwangsvollstreckung gegen ein Mitglied. Im Bestätigungsschreiben lesen Sie auch, dass bereits einbehaltene Beträge ans Mitglied zurück fließen.
Und einmal mehr konnte Verbraucherdienst e.V. ein Mitglied mit der Erfolgsmeldung „Klagerücknahme der Saferpayment AG“ beglücken: Sie wurde durch die National Inkasso GmbH am 28.02.2012 zurückgezogen.
Am 29.02.2012 erklärte Condor Forderungsmanagement in folgender Erklärung der Kanzlei Bernd Rudolph eine Zwangsvollstreckung nach Inkassoforderung gegen unser Mitglied für ruhend.
Nach einer überraschenden Inkassoforderung des WIN24 Gewinnspielservice durch die Debitor-Inkasso GmbH wählte Frau C. die Mitgliedschaft im Verbraucherdienst e.V. und übergab den Fall an das Verbraucherschutzteam. Am 10.05.2012 informierte die Debitor-Inkasso uns darüber, dass der Inkassoauftrag Win24 Debitor Inkasso storniert wurde.
Im Urteil zu Fillin Int AG vom 24.07.2012 verlor die Fillin Int. AG in beiden Anklagepunkten gegen Verbraucherdienst e.V.
Bei einem neuen Mitglied des Verbraucherdienst e.V. lag ein Vollstreckungsbescheid der Universum Inkasso GmbH bereits vor, doch Verbraucherdienst e.V. konnte helfen. Hier der Link zu einem der Urteile: das Urteil Universum Inkasso GmbH.
Seinen Widerspruch gegen Condor Inkassoforderung, Schuldanerkenntnis, Mahnbescheid und vorherige Urteile begründete der Verein für Verbraucherschutz ausführlich. Die daraufhin eingereichte Klage wurde am 13.06.2013 im Urteil Condor Forderungsmanagement GmbH abgewiesen.