Urheberecht | Filesharing

Filesharing Abmahnung keine Abzocke

Die Sachlage ist eindeutig – Kanzleien antworten mit Abmahnflut

Vor dieser Aussage graut es vielen Verbrauchern: Wer Filme und Serien aus dem Internet herunterlädt oder seinen Internetzugang nicht ausreichend gegen den Missbrauch durch Dritte absichert, verletzt seine Sorgfaltspflicht und macht sich einer Urheberrechtsverletzung schuldig. Eine der klagefreudigsten Kanzleien in diesem Rahmen: die Kanzlei Waldorf Frommer aus München.

Doch ist nicht eine solche Abmahnung nichts weiter als reine Abzocke und ein schlauer Weg von Waldorf Frommer & Co., sich zu bereichern? Leider nein. Es handelt sich nicht um Abzocke, denn das Urheberrecht wurde verletzt, selbst wenn Sie sich Ihres Vergehens nicht bewusst sind. Sollten Sie deshalb die Abmahnung ignorieren? Nein, keinesfalls, denn die Folgen sind nicht absehbar. Viele Kanzleien wie Waldorf Frommer scheuen schon lange den Weg zum Gericht nicht mehr – die Abmahnung ist also mehr als ein Warnschuss und darf daher nicht ausgesessen werden.

Eine Unterlassungserklärung, wie sie die Kanzlei fordert, oder eine modifizierte Unterlassungserklärung, wie sie von Verbraucherschutzdiensten empfohlen wird, sind entweder schädlich oder reichen nicht aus. Entsprechende Vorlagen gibt es zuhauf im Internet, doch das Landgericht Hamburg hat klar entschieden: Vorlagen aus dem Internet sind unzureichend!

Um einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer adäquat zu begegnen, sollten Sie Hilfe bei einem Rechtsanwalt suchen.

Klartext von Verbraucherdienst e.V.

WeSaveYourCopyrights Abmahnungen

Bei dem Verein für Verbraucherschutz dreht sich erneut alles um das Thema Abmahnung einer Verletzung des Urheberrechts – diesmal verschickt von der Kanzlei WeSaveYourCopyrights mit Sitz in Frankfurt am Main. Verbraucher zeigen sich oft verängstigt und verunsichert und handeln vorschnell, wenn sie sich einer Abmahnung gegenübersehen, doch Verbraucherdienst e.V. mahnt zu Besonnenheit.

Inhalt der Abmahnungen: Die Rechtsanwaltsgesellschaft fordert im Namen der Zooland Music GmbH eine Auskunft über einen Fall von Filesharing, sie fordert eine strafbewährte Unterlassungserklärung sowie einen Aufwendungsersatz und Schadensersatz.

Tatsache ist, dass ein unerlaubter Fall von Datentausch stattgefunden hat. Die Songs oder Tonaufnahmen, die abgemahnt werden, finden Sie meist im Schreiben ausführlich aufgelistet. Viele Fälle von Filesharing datieren in die Jahre 2009 und 2010 zurück, doch die Regelung der Verjährung greift hier nicht. Der Grund? Bereits damals gab es schon die entsprechenden Gesetze zum Datentausch im Internet. Somit hätten Sie als Verbraucher über die Unrechtmäßigkeit Ihres Handelns informiert sein müssen. Ignorieren Sie folglich eine solche Anschuldigung, drohen weitere Forderungen und schwerwiegende Konsequenzen.

         

Ohne Unterlassungserklärungen oder Vergleichsbetrag

Verbraucherdienst e.V. informiert bei Abmahnungen von Daniel Sebastian

Der Verein für Verbraucherschutz will Klarheit schaffen: mit kompetenter und unabhängiger Hilfe. Eine neue Form der Abmahnung seitens der Kanzlei Daniel Sebastian bedarf größerer Sorgfalt bei der Formulierung einer Reaktion. Die Schreiben, in denen der Download von Songs aus Filesharing Netzwerken abgemahnt wird, unterscheiden sich im Inhalt von den üblichen Abmahnungen.

Sie umfassen keine Unterlassungserklärung, keine Schadenersatzansprüche und keine Aufforderung zur Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite. Stattdessen wird eine kurze Frist gesetzt, in der der Beschuldigte die Chance hat, eine kostenlose Rechtsberatung der Kanzlei Daniel Sebastian in Anspruch zu nehmen. Das Problem: Die Kanzlei steht im Interessenkonflikt zwischen Ihnen und ihren Klienten, sodass ein Vergleichsangebot lediglich dem Rechteinhaber dient – nie Ihnen!

Treten Sie somit unter keinen Umständen mit der Gegenseite in Kontakt, sondern lassen sich kompetent und unabhängig unterstützen. Alles, was Sie sagen oder schreiben, kann (und wird) gegen Sie verwendet werden. Formulieren Sie eine Unterlassungserklärung gegenüber Daniel Sebastian nicht selbst, sondern kontaktieren Sie einen Anwalt – insbesondere, wenn bereits Zahlungen getätigt oder Unterlassungserklärungen abgegeben wurden.

Ein Hinweis: Wer hier auf Unterstützung seitens seiner Rechtsschutzversicherung hofft, wird enttäuscht. Es gibt verschiedene Strategien und Möglichkeiten, eine Täterschaftsvermutung abzuwehren, doch Ihre Rechtsschutzversicherung deckt diese Wege nicht ab.

Inkassoforderungen

Untauglicher Versuch des Eintreibens von Abmahnkosten

Seit 2013 versucht eine Vielzahl von Rechteinhabern, Kosten von Abmahnungen wegen einer vermeintlich erfolgten Urheberrechtsverletzung durch Inkassounternehmen eintreiben zu lassen. Viele dieser Abmahnungsfälle reichen bis ins Jahr 2010 zurück. Längst sind solche und ähnliche Forderungen für Verbraucherschutzorganisationen wie Verbraucherdienst e.V. ein rotes Tuch.

In den vergangenen Jahren fanden sich viele Verbraucher einer Urheberrechtsverletzung beschuldigt. Anwaltskanzleien wie Schulenberg & Schenk, Negele Zimmel, CSR Rechtsanwälte und andere waren damit beauftragt, die Abmahnkosten einzutreiben – ohne Erfolg.

In einem zweiten Schritt entschieden sich nun diverse Filesharing-Kläger zur Beauftragung von Inkassounternehmen wie Condor Forderungsmanagement mbh, Focus Forderungsmanagement mbH oder Rhein Inkasso sowie Debcon GmbH und Spiegel Inkasso, um ihre Forderungen doch noch durchzusetzen.

Das Problem: Eine Vielzahl der Betroffenen lässt sich einschüchtern und glaubt den cleveren Formulierungen, dass sie zur Zahlung verpflichtet sind. Tatsache ist: Eine Abmahnung ist ergangen, eine adäquate Reaktion des Abgemahnten blieb aus und eine Zahlung wurde verweigert – ein nicht seltenes, nachvollziehbares, doch leider auch rechtlich gesehen wenig ideales Szenario.

Fakt ist jedoch auch: Die Übergabe eines Filesharing Falles an ein Inkassounternehmen ist ein untauglicher Versuch, Gelder einzutreiben, und rechtlich gesehen steht ein Inkassounternehmen stets wesentlich schlechter da als ein Anwaltsbüro. Ihre Furcht und Sorge sind daher verständlich, jedoch völlig unnötig. Wichtig auf dem Weg aus diesem Schlamassel: Bewahren Sie einen kühlen Kopf und widersprechen Sie nicht nur dem Anspruch der Gegenseite, sondern überzeugen Sie die Gegenseite auch davon, dass sich eine Klage nicht lohnt.

Abmahnung von Fareds

Kanzlei verschickt Streaming-Abmahnungen in Popcorn Primetime

Sie wollten in Ihren eigenen vier Wänden einen Kinofilm genießen – das vermasselte Ihnen die Kanzlei Fareds, die sich mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzung und unerlaubtem Datenaustausch beschäftigt. Sie schaltete sich in einer Vielzahl von Fällen ein, bei der eine Nutzung von Popcorn Time oder Cuevana.tv verzeichnet wurde, und schüchtern Verbraucher mit einer urheberrechtlichen Abmahnung ein.

Die beliebtesten Streaming-Portale sind derzeit Popcorn Time und Cuevana.tv – gleichzeitig jedoch auch strikt verboten! Diese Plattformen auf sogenannter Bittorrent-Basis verleiten Sie unwissentlich zu einer Urheberrechtsverletzung, denn eine spezielle Software muss erst heruntergeladen werden, um Filme anschauen zu können. Diese Software dient dazu, die Daten, die während des Streamens heruntergeladen werden, auch wieder hochzuladen – das heißt, Sie werden ohne Ihr Wissen vom passiven Zuschauer zum aktiven Teilhaber.

Doch leider schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Sie machen sich als Zuschauer schuldig, da Sie durch die Nutzung der Software auch zum „Uploader“ werden, der eine Kopie des Films, die in Ihrem Arbeitsspeicher hinterlegt wurde, wieder hochladen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Hatten Sie keine Ahnung von alldem? Finden Sie die Abmahnung nicht gerechtfertigt? Dann wehren Sie sich und suchen Sie sich Hilfe bei einem Anwalt. Mitgliedern von Verbraucherdienst e.V. kann ein Anwalt empfohlen werden.

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