Jedermann Inkasso GmbH: Mahnung erhalten – was tun?

Bild: Hilfe bei Jedermann Inkasso GmbH

Sie haben eine Zahlungsaufforderung von der Jedermann Inkasso GmbH erhalten und wissen nicht, ob die Forderung berechtigt ist? Bevor Sie bezahlen, sollten Sie prüfen, wer die ursprüngliche Forderung stellt, welcher Vertrag angeblich abgeschlossen wurde und wie sich der geforderte Betrag zusammensetzt. Das gilt besonders, wenn Ihnen der angebliche Vertragspartner unbekannt ist oder Sie sich nicht an einen kostenpflichtigen Vertragsabschluss erinnern können.

Der Verbraucherdienst e.V. erklärt, wie Sie bei einer Mahnung der Jedermann Inkasso GmbH vorgehen und worauf Sie achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Forderung prüfen: Eine Zahlungsaufforderung ist für sich genommen kein Beweis dafür, dass Sie den geforderten Betrag tatsächlich schulden.
  • Nicht vorschnell bezahlen: Lassen Sie sich den Vertragsabschluss und die Forderungsberechnung nachvollziehbar erläutern, wenn Ihnen die Forderung unbekannt ist.
  • Schriftlich widersprechen: Wenn Sie die Forderung nicht anerkennen, sollten Sie dies möglichst konkret und nachweisbar mitteilen.
  • Gerichtliche Schreiben ernst nehmen: Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid läuft grundsätzlich eine zweiwöchige Widerspruchsfrist ab Zustellung.
  • Unterlagen sichern: Bewahren Sie Inkassoschreiben, E-Mails, Vertragsbestätigungen, Rechnungen und Ihren Schriftverkehr auf.

Wer ist die Jedermann Inkasso GmbH?

Die Jedermann Inkasso GmbH ist ein Inkassounternehmen, das mit der Einziehung fremder Forderungen beauftragt werden kann. Im Zusammenhang mit dem Unternehmen sind unterschiedliche Auftraggeber und Forderungen bekannt geworden.

Ein öffentliches Unternehmensregister führt eine deutsche Zweigniederlassung unter der Bezeichnung „Jedermann Inkasso GmbH Zweigniederlassung Deutschland“ mit Sitz in Pfaffendorfstr. 5 c, 83454 Anger und der Handelsregisternummer HRB 29956 beim Amtsgericht Traunstein. Da Registerdaten und Unternehmensanschriften Änderungen unterliegen können, sollten die Angaben im konkreten Schreiben mit aktuellen Registerinformationen abgeglichen werden.

Wichtig: Die Existenz eines Unternehmens und ein Handelsregistereintrag beantworten noch nicht die Frage, ob eine bestimmte Forderung gegen Sie berechtigt ist. Diese muss im Einzelfall geprüft werden.

Welche Forderungen werden mit der Jedermann Inkasso GmbH in Verbindung gebracht?

Ältere Berichte, die in unserem Blog veröffentlicht wurden, nennen unter anderem Ideo Labs GmbH, Frontline Digital GmbH, Webbilling AG und Commatis GmbH als Auftraggeber beziehungsweise im Zusammenhang mit dem Unternehmen bekannt gewordene Firmen. Sie finden diese und mehr HIER.

In neueren Veröffentlichungen von Rechtsanwaltskanzleien werden außerdem Zahlungsaufforderungen im Auftrag der Horizon Connect Global S.L.U. beschrieben. Dabei geht es unter anderem um angebliche Vertragsverhältnisse im Umfeld der Bezeichnungen Global Finance Network und FinoVIVA.

Einzelne Verbraucherberichte schildern, dass sie sich an einen kostenpflichtigen Vertrag nicht erinnern konnten oder die Forderung bestritten haben. Solche Berichte dokumentieren die Erfahrungen der jeweiligen Personen. Sie beweisen jedoch nicht automatisch, dass sämtliche Forderungen eines Unternehmens unberechtigt sind oder dass jeder Fall gleich gelagert ist.

Wenn Ihr Schreiben einen der genannten Auftraggeber aufführt, sollten Sie insbesondere prüfen, wann und auf welchem Weg der angebliche Vertrag zustande gekommen sein soll.

Mahnung von Jedermann Inkasso erhalten: So prüfen Sie die Forderung

1. Wer verlangt das Geld?

Prüfen Sie zunächst, wer als ursprünglicher Gläubiger genannt wird und ob die Jedermann Inkasso GmbH in dessen Auftrag handelt. Achten Sie auf den vollständigen Firmennamen, eine Vorgangsnummer und die Kontaktdaten.

Falls Ihnen der Auftraggeber unbekannt ist, bedeutet das nicht automatisch, dass die Forderung unwirksam ist. Es ist aber ein Anlass, die zugrunde liegenden Angaben anzufordern.

2. Welcher Vertrag soll abgeschlossen worden sein?

  • Auf welcher Internetseite soll der Vertrag zustande gekommen sein?
  • An welchem Datum und auf welchem Weg soll die Anmeldung erfolgt sein?
  • Welche Leistung oder Mitgliedschaft wurde angeblich bestellt?
  • Welche Vertragsbedingungen und Preise sollen gegolten haben?
  • Welche Bestätigung, Rechnung oder sonstige Mitteilung wurde versandt?

Sie können den Inkassodienstleister auffordern, den Forderungsgrund und die wesentlichen Umstände des behaupteten Vertragsschlusses nachvollziehbar darzulegen.

3. Wie setzt sich der geforderte Betrag zusammen?

Vergleichen Sie die ursprüngliche Hauptforderung mit Zinsen, Mahnkosten und Inkassokosten. Prüfen Sie, ob die einzelnen Positionen erläutert werden und ob bereits geleistete Zahlungen berücksichtigt wurden.

Inkassodienstleister müssen Verbrauchern bei der erstmaligen Geltendmachung einer Forderung bestimmte Informationen mitteilen. Dazu gehören insbesondere der Auftraggeber, der Forderungsgrund und – soweit einschlägig – nachvollziehbare Angaben zur Zinsberechnung und zu den Inkassokosten. Rechtsgrundlage ist § 13a des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__13a.html

4. Wurde bereits eine Zahlung geleistet oder ein Vertrag gekündigt?

Wenn Sie die angebliche Forderung bereits bezahlt haben, einen Vertrag wirksam gekündigt haben oder einen anderen Einwand geltend machen können, sollten Sie die dazugehörigen Nachweise zusammenstellen. Entscheidend sind unter anderem Vertragsbedingungen, Zeitpunkte, Erklärungen und Zahlungsbelege.

5. Ist die Forderung möglicherweise verjährt?

Auch die Verjährung kann eine Rolle spielen. Ob eine Forderung verjährt ist, hängt unter anderem vom Entstehungszeitpunkt, den Umständen des Einzelfalls und möglichen verjährungshemmenden Maßnahmen ab. Verlassen Sie sich deshalb nicht allein auf das Alter einer Rechnung.

Muss ich die Forderung der Jedermann Inkasso GmbH bezahlen?

Das lässt sich nicht allein anhand des Namens auf dem Inkassoschreiben beantworten.

Wenn ein wirksamer Vertrag besteht und die geltend gemachte Forderung berechtigt ist, kann eine Zahlungspflicht bestehen. Wenn Sie dagegen keinen Vertrag abgeschlossen haben, bereits bezahlt haben oder die Forderung aus anderen Gründen bestreiten, sollten Sie Ihre Einwände mitteilen und die erforderlichen Nachweise verlangen.

Eine pauschale Aufforderung, jede Forderung sofort zu bezahlen, wäre ebenso wenig sinnvoll wie der Rat, jedes Inkassoschreiben grundsätzlich zu ignorieren.

Unser Rat: Prüfen Sie die Forderung und reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen. Eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung ist nicht mit einem gerichtlichen Mahnbescheid gleichzusetzen.

Forderung der Jedermann Inkasso GmbH bestreiten: Worauf sollten Sie achten?

Wenn Sie die Forderung der Jedermann Inkasso GmbH nicht nachvollziehen können oder den behaupteten Vertrag nicht kennen, sollten Sie die Angelegenheit nicht ungeprüft lassen. Ein vorschnelles Anerkenntnis oder eine unüberlegte Zahlung kann ebenso problematisch sein wie eine unpassende Reaktion auf das Inkassoschreiben.

Ob und wie Sie einer Forderung widersprechen sollten, hängt von den konkreten Umständen ab. Entscheidend ist unter anderem, welcher Vertrag behauptet wird, welche Nachweise vorliegen und ob bereits weitere rechtliche Schritte eingeleitet wurden.

Bei der Reaktion auf ein Inkassoschreiben können insbesondere folgende Fragen wichtig sein:

  • Ist der behauptete Vertrag tatsächlich zustande gekommen?
  • Ist der angegebene Auftraggeber der richtige Gläubiger?
  • Ist die Höhe der Hauptforderung nachvollziehbar?
  • Sind die zusätzlich verlangten Inkasso- und Mahnkosten berechtigt?
  • Gibt es Besonderheiten, etwa eine bereits erfolgte Kündigung, eine Zahlung oder einen möglichen Identitätsmissbrauch?

Sie sind unsicher, wie Sie auf die Forderung reagieren sollen? Bevor Sie ein Schreiben versenden oder eine Zahlung leisten, kann es sinnvoll sein, den konkreten Sachverhalt prüfen zu lassen.

Der Verbraucherdienst e.V. unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher bei Fragen zu Inkassoforderungen. Mit dem Inkassoschreiben und den dazugehörigen Unterlagen lässt sich besser beurteilen, welche nächsten Schritte im jeweiligen Fall infrage kommen.

Gerichtlicher Mahnbescheid: Jetzt unbedingt auf die Frist achten

Eine außergerichtliche Mahnung und ein gerichtlicher Mahnbescheid sind zwei unterschiedliche Dinge.

Ein gerichtlicher Mahnbescheid wird vom Gericht zugestellt. Das Gericht prüft im Mahnverfahren grundsätzlich nicht vorab, ob die behauptete Forderung tatsächlich besteht.

Wenn Sie die Forderung ganz oder teilweise für unberechtigt halten, müssen Sie grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch einlegen. Beachten Sie dazu die Hinweise und das Formular des Gerichts. Wird die Frist versäumt, kann das Verfahren weitere rechtliche Folgen haben.

Bei einem Vollstreckungsbescheid gelten eigene Fristen und Rechtsbehelfe. Wenn Sie bereits gerichtliche Post erhalten haben, sollten Sie sich zeitnah rechtlich beraten lassen.

Weitere Informationen finden Sie HIER

Negative Erfahrungen mit der Jedermann Inkasso GmbH?

Im Internet finden sich unterschiedliche Erfahrungsberichte zur Jedermann Inkasso GmbH. Einige Nutzer berichten von unbekannten Forderungen, Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme oder wiederholten Zahlungsaufforderungen trotz eines Widerspruchs. Solche Aussagen sind zunächst individuelle Erfahrungsberichte und sollten als solche eingeordnet werden.

Wenn Sie Ihre eigenen Erfahrungen schildern möchten, sollten Sie dabei möglichst sachlich bleiben und keine unbelegten Vorwürfe als feststehende Tatsachen darstellen. Hilfreich sind konkrete Angaben dazu, welche Forderung erhoben wurde, welche Unterlagen vorlagen und wie das Unternehmen auf Ihre Einwände reagiert hat.

Eine einzelne Onlinebewertung ersetzt weder eine rechtliche Prüfung noch eine verlässliche Feststellung, ob eine Forderung berechtigt ist.

Hilfe bei einer Zahlungsaufforderung der Jedermann Inkasso GmbH

Sie haben eine Mahnung der Jedermann Inkasso GmbH erhalten und möchten wissen, wie Sie damit umgehen sollen? Der Verbraucherdienst e.V. bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen und Unterstützung bei Fragen zu Inkassoforderungen.

Halten Sie für eine erste Einschätzung möglichst das Inkassoschreiben, Angaben zum ursprünglichen Gläubiger, vorhandene Vertragsunterlagen und Ihren bisherigen Schriftverkehr bereit. Schwärzen Sie nicht benötigte sensible Angaben, bevor Sie Dokumente übermitteln.

Die Bewertung, ob eine Forderung tatsächlich besteht und welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Haben Sie selbst Erfahrungen mit einer Forderung der Jedermann Inkasso GmbH gemacht oder benötigen Sie Unterstützung bei der Einschätzung Ihrer Situation? Informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Beratung beim Verbraucherdienst e.V.

Unsere Kontaktmöglichkeiten:

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr

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