Urteile aus Klagen zu Firmenverzeichnis-Verträgen

An dieser Stelle werden erstrittene Urteile unserer Mitglieder veröffentlicht, die sich mit der Unterstützung unserer angeschlossenen Rechtsanwälte gegen hohe Rechnungen und lange Laufzeiten wehren konnten.

Hilfe und weitere Informationen finden Sie HIER.

Weitere erstrittene Urteile und Erfahrungen

Eins der Themen, über das wir häufig in unseren Veröffentlichungen berichten, sind Verträge für sogenannte Firmeneinträge in Verzeichnissen, Datenbanken und Branchenbüchern. Viele Gewerbetreibende meldeten sich bei uns, um über Erfahrungen über die Vertragsabschlüsse zu berichten. Im Rahmen ihrer Mitgliederschaft konnten sie durch unsere angeschlossenen Rechtsanwälte unterstützt werden. An dieser Stelle präsentieren wir erstrittene Urteile unserer Mitglieder. Folgende Urteile finden Sie bei uns:

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Teledeal Media Inh. Nizam Toru (in Kürze)

Firmenauskunft P.U.R. GmbH (in Kürze)

AG Kleve: BBZ Verlagsgesellschafts mbH & Co. KG Klagerücknahme

Az. 3 C 168/23In einem Rechtsstreit zwischen der BBZ Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG und unserem Mitglied gab es eine erfreuliche Wendung. Uns wurde mitgeteilt, eine Klage gegen unser Mitglied zurückgenommen wurde.

Die BBZ-Verlagsgesellschaft betreibt mehrere Internetplattformen, auf denen Gewerbetreibende ihre Unternehmensdaten darstellen lassen können. Dies kann im Rahmen von kostenpflichtigen Einträgen geschehen, die Unternehmern auch via Telefonakquise angeboten wurden.

Unser Mitglied wehrte sich mit der Unterstützung eines angeschlossenen Rechtsanwalts gegen die Klage. HINWEIS: Diese Meldung wird in Kürze erweitert

AG Dieburg: Klagerücknahme

In dem Rechtsstreit Marber GmbH, vertreten durch die Kanzlei Mouqué & Koll, gegen ein Mitglied vom Verbraucherdienst fällte das Amtsgericht Dieburg am 29.01.2020 zog die Klägerin die Klage zurück. Link zum vollen Text: Az: 20 C 865/19 MEHR

AG Dillingen a.d. Donau: Klage abgewiesen

In dem Rechtsstreit UPA Verlags GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Lensing und Kollegen, gegen ein Mitglied vom Verbraucherdienst fällte das Amtsgericht Dillingen a.d. Donau am 30.12.2019 das folgende Urteil: Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Kleve vom 28.05.2019 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin UPA Verlags GmbH trägt somit die Kosten des Rechtsstreits. Link zum vollen Text: Az: 2 C 387/19 MEHR