CSR Rechtsanwaltskanzlei - Was tun bei einer Abmahnung wegen Filesharing
Die CSR-Rechtsanwälte verschicken Abmahnungen aufgrund der unerlaubten Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Werke. Dabei handelt es sich laut unserer Erfahrung mit den Abmahnschreiben der Kanzlei mit Sitz in Karlsruhe zum Großteil um Werke des Erotik-Genres, sprich Pornos. Die Mandanten der CSR-Rechtsanwaltskanzlei sind demzufolge Produzenten von erotischen Filmwerken; diese wurden laut des Vorwurfs ohne Erlaubnis mittels Filesharing unter anderem auf Tauschbörsen im Internet geteilt und verbreitet. Sollten Sie so eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts erhalten haben, sollten Sie unbedingt reagieren! Ein Ignorieren einer Abmahnung kann kostspielige Folgen haben. Wir bieten Ihnen Hilfe und Informationen zum Urheberrecht und Abmahnschreiben, damit es nicht so weit kommen muss.
Was wird in einer Abmahnung der CSR-Rechtsanwaltskanzlei gefordert?
Die Rechtsanwälte der CSR Kanzlei verschicken Abmahnungen an jene Anschlussinhaber, über deren Internetzugang das Teilen bzw. Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Material festgestellt und dokumentiert wurde. Dies geschieht im Auftrag des jeweiligen Mandanten, dem Rechteinhaber. Als Mandanten sind uns unter anderem bekannt:
- Purzel-Video GmbH
- Private Media Group Limited
- GMV Media GmbH & Co. KG
- Kröger MV GmbH & Co. KG
- PMG Entertainment Ltd.
Da es sich bei dem unerlaubtem Filesharing um eine Urheberrechtsverletzung handelt, kann eine Abmahnung ausgesprochen werden. Die CSR-Rechtsanwälte fordern in so einem Fall die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von 600,00 EUR, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Abgemahnt – was tun?
Abgemahnte sollten bei einer CSR Abmahnung sich nicht auf Tipps und Hinweise aus Internet-Foren verlassen, sondern sich lieber professionelle Hilfe suchen. Zum Beispiel irreführende Aussagen, dass die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung das Problem lösen würde. Sollte es jedoch zu einem erneuten Upload durch den Anschlussinhaber kommen, können hohe Vertragsstrafen die Folge sein. Zahlen Sie auch nicht die geforderte Vergleichssumme, ohne den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung geprüft zu haben! Jedoch sollten Sie dabei unbedingt die gesetzten Fristen im Auge behalten, da die womöglich sehr eng gesetzt sind. Reagieren Sie, anstatt den Vorwurf der CSR-Rechtsanwaltskanzlei zu ignorieren!
Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.
Wir helfen bei Abmahnungen durch CSR. Sollten Sie die Urheberrechtsverletzung zu verantworten haben und die unangenehme Porno-Abmahnung rasch hinter sich bringen wollen, bieten wir Ihnen diskrete Hilfe. Überzeugen Sie sich von dem Erfolg von Verbraucherdienst und den angeschlossenen Anwälten. Nehmen Sie uns Kontakt auf, wenn sie allgemeine Informationen zu den Themen CSR Rechtsanwälte, Urheberrecht und Abmahnungen erfahren wollen.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter: 0201-176 790
via E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com
oder über das Kontaktformular.
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.