Was ist Social Sponsoring? Anfragen an die üblichen Suchmaschinen zeigen Definitionen wie folgt: Der Sponsor stellt Dienstleistungen, Geld oder Sachleistungen zur Förderung der Sozial Arbeit bereit. Im Gegenzug wird der Sponsor zum Beispiel durch Marketing und Werbung promotet. Es müssen nicht unbedingt Projekte rund um die Soziale Arbeit sein, die gefördert werden können - auch Feuerwehren oder Sport-Vereine können auf diese Art unterstützt werden.
Viele unserer Mitglieder haben ebenfalls Erfahrungen mit Sponsoring-Verträgen gemacht. Jedoch fanden sie sich in der Rolle der Sponsoren wieder, die durch Vertreter:innen einer Firma aufgesucht wurden, die "Social-Sponsoring" oder "<b<Produktsponsoring" anboten. In der Praxis soll z.B. ein Sportverein ein Fahrzeug durch diese Firmen zur Verfügung gestellt bekommen.
Die Sponsoren (möglichst aus dem lokalen Umfeld laut der Anbieter) sollen diese kostenlos bereit gestellten Hilfsmittel - in diesem Beispiel ein Fahrzeug - durch Werbung finanzieren. Das bedruckte Automobil würde durch den Verein genutzt werden und zeitgleich das zahlende Unternehmen bewerben - eine Win-Win-Situation für alle? Leider ist es nicht so einfach.
Unzufrieden nach Vertragsschluss
In vielen Fällen sind die Vertragspartner (unsere Mitglieder) aus unterschiedlichen Gründen nicht zufrieden mit dem Vertragsschluss für Social-Sponsoring oder Produktsponsoring.
Es wurde uns gegenüber geschildert, dass es nicht immer eindeutig zu bestimmen war, wer der Auftraggeber in den Haustürgeschäften gewesen sein soll. In manchen Fällen wirkte es laut den Erfahrungen unserer Mitglieder so, als ob die Handelsvertreter:innen von den sozialen Einrichtungen selbst beauftragt worden sein sollen - dem war aber nicht so.
Andere Mitglieder berichteten über kaum spürbare Erfolge der bezahlten Werbemaßnahmen. Es stellte sich die Frage, ob die Werbung überhaupt für die relevanten Gebiete sichtbar war bzw. ob die gesponsorten Produkte überhaupt genutzt wurden.
Da bei B2B Geschäften kein Widerrufsrecht besteht, kam es zu kritischen Stimmen zu diesem Thema.
Bei uns finden Sie Erfahrungen und erstrittene Urteile
Wir haben mehrere Berichte zu Firmen und Anbietern als Artikel veröffentlicht. Zusätzlich zu den allgemeinen Informationen möchten wir an dieser Stelle erstrittene Urteile unserer Mitglieder präsentieren, die in Kooperation mit unseren angeschlossenen Rechtsanwälten erstritten wurden. Sie finden bei uns Urteile zu:
Urteile aus Klagen zu Sponsoring-Verträgen
Was ist Social Sponsoring? Anfragen an die üblichen Suchmaschinen zeigen Definitionen wie folgt: Der Sponsor stellt Dienstleistungen, Geld oder Sachleistungen zur Förderung der Sozial Arbeit bereit. Im Gegenzug wird der Sponsor zum Beispiel durch Marketing und Werbung promotet. Es müssen nicht unbedingt Projekte rund um die Soziale Arbeit sein, die gefördert werden können - auch Feuerwehren oder Sport-Vereine können auf diese Art unterstützt werden.
Viele unserer Mitglieder haben ebenfalls Erfahrungen mit Sponsoring-Verträgen gemacht. Jedoch fanden sie sich in der Rolle der Sponsoren wieder, die durch Vertreter:innen einer Firma aufgesucht wurden, die "Social-Sponsoring" oder "<b<Produktsponsoring" anboten. In der Praxis soll z.B. ein Sportverein ein Fahrzeug durch diese Firmen zur Verfügung gestellt bekommen.
Die Sponsoren (möglichst aus dem lokalen Umfeld laut der Anbieter) sollen diese kostenlos bereit gestellten Hilfsmittel - in diesem Beispiel ein Fahrzeug - durch Werbung finanzieren. Das bedruckte Automobil würde durch den Verein genutzt werden und zeitgleich das zahlende Unternehmen bewerben - eine Win-Win-Situation für alle? Leider ist es nicht so einfach.
Unzufrieden nach Vertragsschluss
In vielen Fällen sind die Vertragspartner (unsere Mitglieder) aus unterschiedlichen Gründen nicht zufrieden mit dem Vertragsschluss für Social-Sponsoring oder Produktsponsoring.
Es wurde uns gegenüber geschildert, dass es nicht immer eindeutig zu bestimmen war, wer der Auftraggeber in den Haustürgeschäften gewesen sein soll. In manchen Fällen wirkte es laut den Erfahrungen unserer Mitglieder so, als ob die Handelsvertreter:innen von den sozialen Einrichtungen selbst beauftragt worden sein sollen - dem war aber nicht so.
Andere Mitglieder berichteten über kaum spürbare Erfolge der bezahlten Werbemaßnahmen. Es stellte sich die Frage, ob die Werbung überhaupt für die relevanten Gebiete sichtbar war bzw. ob die gesponsorten Produkte überhaupt genutzt wurden.
Da bei B2B Geschäften kein Widerrufsrecht besteht, kam es zu kritischen Stimmen zu diesem Thema.
Bei uns finden Sie Erfahrungen und erstrittene Urteile
Wir haben mehrere Berichte zu Firmen und Anbietern als Artikel veröffentlicht. Zusätzlich zu den allgemeinen Informationen möchten wir an dieser Stelle erstrittene Urteile unserer Mitglieder präsentieren, die in Kooperation mit unseren angeschlossenen Rechtsanwälten erstritten wurden. Sie finden bei uns Urteile zu: