Urteile aus Klagen zu Abmahnungen

Urteil: Constantin Film Verleih GmbH nimmt die Klage zurück

In dem Rechtsstreit Constantin Film Verleih GmbH vertreten durch die Kanzlei Waldorf Frommer, gegen ein Mitglied vom Verbraucherdienst fällte das Amtsgericht Mannheim einen Beschluss. Am 27.01.2020 zog die Klägerin die Klage zurück. Zum vollen Text: Az: U 8 C 4457/19 @ abmahnhilfe.wordpress.com

.rka Rechtsanwälte Gerichtsurteil: Klage abgewiesen

Die angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes konnten für ein Mitglied ein positives Gerichtsurteil bewirken. Die Klage der auf Abmahnungen aufgrund von Filesharing spezialisierten Kanzlei .rka Rechtsanwälte vor dem Amtsgericht Düsseldorf abgewiesen. Die Hamburger Kanzlei mahnte in der Vergangenheit im Auftrag der Koch Media GmbH Anschlussinhaber ab, über deren Internetanschluss PC Spiele in einer Online-Tauschbörse getauscht worden waren. Im dem hier vor dem Amtsgericht verhandelten Fall soll das Spiel „Saints Row IV“ über den Anschluss des Beklagten getauscht worden sein. Mehr in unserem Blog.

.rka Rechtsanwälte Gerichtsurteil: Klägerin unterliegt

Ein weiteres positives Gerichtsurteil für ein Mitglied wurde bekannt. Die auf Abmahnungen aufgrund von Filesharing spezialisierte Kanzlei .rka Rechtsanwälte vor mahnte aufgrund einer vermuteten Urheberrechtsverletzung unser Mitglied ab, später folgte gar ein gerichtlicher Mahnbescheid. Die Hamburger Kanzlei mahnte in der Vergangenheit im Auftrag der Koch Media GmbH jene Anschlussinhaber ab, über deren Internetanschluss PC Spiele in einer Online-Tauschbörse getauscht worden waren. Im dem hier vor dem Amtsgericht verhandelten Fall soll das Spiel „Saints Row 3“ über den Anschluss des Beklagten getauscht worden sein. Mehr in unserem Blog.

Berufung abgewiesen: .rka Anwälte / Koch Media GmbH gegen Mitglied

Für unser Mitglied waren unsere angeschlossenen Rechtsanwälte gegen die auf Abmahnungen aufgrund von Filesharing spezialisierte Kanzlei .rka Rechtsanwälte vor dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) erfolgreich. Das LG Frankenthal hat die Berufung der .rka Rechtsanwälte abgewiesen. Die Kanzlei mahnte in der Vergangenheit im Auftrag der Koch Media GmbH Anschlussinhaber ab, über deren Internetanschluss PC Spiele in einer Online-Tauschbörse getauscht worden waren. Im dem hier vor dem Landsgericht verhandelten Fall soll das Spiel „Dead Island“ über den Anschluss des Beklagten getauscht worden sein. Mehr: .rka Rechtsanwälte Urteil: Berufung der Klägerin zurückgewiesen

RA Yussof Sarwari / G&G Media Foto-Film GmbH ./. Verbraucher

Vor dem Amtsgericht Düsseldorf wurde ein Mitglied von Verbraucherdienst e.V. verklagt, einen Film der G&G Media Foto-Film GmbH per Filesharing im Internet verteilt zu haben. Die Klage der Klägerin durch seinen Prozessbevollmächtigten Anwalt Yussof Sarwari wurde abgewiesen. Mehr zum Urteil 13 C 132/15 finden Sie im Blog.

Urteil Schulenberg & Schenk / MIG Film GmbH ./. Verbraucher

Vor dem Amtsgericht Saarbrücken wurde die Klage (124 C 298/15 (06)) der Anwälte Schulenberg und Schenk für MIG Film GmbH abgewiesen. Weshalb die Klage zu Recht abgewiesen wurde, lesen Sie in einem eigenen Blogeintrag.

Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig.

Klagerücknahme RAe Schulenberg & Schenk / MMV Multi Media Verlag GmbH ./. Verbraucher

Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk ließen einer Verbraucherin einen Mahnbescheid zustellen. Für den Antragssteller, die MMV Multi Media Verlag GmbH Norbert Döring, wurde eine Gesamtsumme von 1449,11 EUR gefordert.

Davon entfielen 400 Euro auf einen Teil der Hauptforderung der unerlaubten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke aus dem Repertoire des Antragstellers.

Weitere Kosten in Form von Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten und Zinsen wurden geltend gemacht, sodass es zu dieser hohen Gesamtsumme kam. Dem Mahnbescheid der prozessbevollmächtigten Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk für die MMV Multi Media Verlag GmbH wurde widersprochen.

Mitte Juni 2016 wurde die Klage 70 C 236/16 vom Zentralen Mahngericht an das zuständige Amtsgericht in Bochum abgegeben. An dieses Amtsgericht schickten die Anwälte Schulenberg & Schenk einen Brief mit dem kurzen Hinweis, dass die Klage zurückgenommen wird. Damit war diese unangenehme Sache für unser Mitglied Ende Juli 2016 vom Tisch.

G&G Media Foto-Film GmbH / Rechtsanwalt Yussof Sarwari ./. Mitglied

Ein Mitglied von Verbraucherdienst e.V. erhielt von Rechtsanwalt Yussof Sarwari im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH eine Abmahnung wegen Filesharings. Dieser Rechtsstreit endete vor Gericht. Zur Freude unseres Mitglieds wurde die Klage (Az. 137 C 450/15) vom Amtsgericht Köln abgewiesen. Dem Beklagten konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie zum angegebenen Zeitpunkt alleinigen Zugang zu ihrem Internetanschluss hatte.

Lesen Sie den ganzen Beitrag unter Urteile im Blog.

Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig

 

Versäumnisurteil rka Anwälte / Koch Media GmbH gegen Mitglied

Ein Versäumnisurteil (Geschäftszeichen: 218 C 43/16) kassierten die Prozessbevollmächtigten .rka Anwälte der Koch Media GmbH. Zwar baten die Anwälte aus Hamburg um eine Terminverlegung. Diese ging aber offenbar erst am späten Abend vor der den anberaumten Verhandlungstermin ein. Das sah das Gericht als zu spät an. Im Blog lesen Sie mehr...

Tele München GmbH / Waldorf Frommer ./. Vereinsmitglied

Ende März 2015 kam es vor dem Charlottenburger Amtgericht in Berlin zu einem Verfahren (Az: 231C346/15) wegen einer Filesharing Abmahnung.

Das AG Charlottenburg folgte den Argumenten der Beklagten und deren Prozessbevollmächtigten Anwältin. Warum die abgemahnte Anschlussinhaberin, die zum damaligen Zeitpunkt in einer WG wohnte, nicht zur Zahlung verklagt wurde, lesen Sie im Blog unter Urteile.

Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig

Europool Medienbeteiligungs-GmbH / RA BaumgartenBrandt ./. Mitglied

Eine Klage (Az: 4 C 282/14) der Europool Medienbeteilungs GmbH wurde vor dem Amtsgericht Karlsruhe als unbegründet abgewiesen. Das Gericht hielt zwar die Klage gegen unser Mitglied selbst für zulässig, aber für unbegründet. Wenn Sie mehr zu den Entscheidungsgründen Erfahren möchten, lesen Sie dies in dem Blogbeitrag zu dem Urteil.

FDUDM2 GmbH / RA Sebastian Wulf ./. Mitglied

Klagerücknahme als Weihnachtsgeschenk für ein Mitglied?

Die Kanzlei jur-law Rechtsanwalt Sebastian Wulf aus Werl fällt dem Verbraucherdienst e.V. durch seine kurzfristigen Klagerücknahmen auf.

Dieses Mal war es vier Tage vor dem anberaumten Termin und sechs Tage vor Heiligabend. Mehr zu dieser Klagerücknahme im dazugehörigen Artikel.

KSM GmbH / Rechtsanwälte BaumgartenBrandt ./. Verbraucher

Ein Richter am Amtsgericht Düsseldorf wies die Klage (57 C 9912/14 vom 23.06.2015) gegen unser Mitglied ab. Geklagt hatte die KSM GmbH mit den prozessbevollmächtigten Rechtsanwälten BaumgartenBrandt gegen das Mitglied, weil sie auf Zahlung von Schadensersatz und die Kosten einer Filesharing-Abmahnung bestanden.

Diese Klage wurde abgewiesen. Die Entscheidungsgründe des Gerichtes lesen Sie in unserem Blog nach.

KSM GmbH / RAe BaumgartenBrandt ./. Mitglied

Am Amtsgericht Charlottenburg wurde eine Klage (231 C 184/15 vom 22.07.2015) der KSM GmbH abgewiesen. Die Klägerin KSM GmbH mit deren Prozessbevollmächtigte Anwälten BaumgartenBrandt wollte unser Mitglied zur Zahlung von 955,60 EUR verurteilen lassen.

Grund war eine Abmahnung, die zuvor im Auftrag des Klägers von den prozessbevollmächtigten Anwälten BaumgartenBrandt an das Mitglied versendet wurde. Warum die Klage angewiesen wurde, lesen Sie in einem Blogeintrag zu diesem Urteil.

 

MIG Film / RAe Schulenberg & Schenk ./. Mitglied

Im August 2015 erhielt der Verbraucherdienst e.V ein Urteil das die Klage der MIG Film GmbH abwies.

Der Prozessbevollmächtigte der MIG Film GmbH, Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk, unterlagen in der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Düsseldorf.

Die Entscheidungsgründe lesen Sie hier.

KSM GmbH / RAe BaumgartenBrandt ./. Mitglied

Im Rechtsstreit der KSM GmbH gegen Herrn T. B. urteilte (137 C 520/14 vom 25.11.2015) das Amtsgericht Köln im Interesse unseres Mitglieds. Bei der gerichtlichen Klärung einer Filesharing-Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt wurde die Klage der KSM GmbH und deren Prozessbevollmächtigten Rechtsanwälte BaumgartenBrandt abgewiesen.

Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig.

Telepool GmbH / RA BaumgartenBrandt ./. Verbraucher

Im November 2015 hat das AG Köln die Klage (137 C 565/14 vom 25.11.2015) gegen ein Mitglied als unbegründet abgewiesen. Hinsichtlich des Jahres 2010 könne nicht davon ausgegangen werden, dass die von der Guardely Ltd. durchgeführten Ermittlungen von IP-Adressen zuverlässig gewesen wäre. Wie es zu diesem Urteil kam, lesen Sie im Blog vom Verbraucherdienst e.V. unter Urteile.

Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig.

Focus Forderungsmanagement GmbH / RA O. Edelmaier ./. Mitglied

Eine Entscheidung im Sinne eines Mitglieds unseres Vereins fällte das Amtsgericht Hannover.

Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement behauptete, dass unser Mitglied im März 2010 einen Erotikfilm per Filesharing zum Download angeboten hatte. AG Hannover urteilte am 14.04.2015 jedoch, dass die zulässige Klage (441 C 6267/14 vom 14.04.15) unbegründet ist.

Die Klägerin hat gegen unser Mitglied keinen Anspruch auf Zahlung. Mehr zu den Entscheidungsgründen des Urteils von Amtsgericht Hannover.

Urteil KSM GmbH / Baumgarten & Kollegen ./. Mitglied

Das Amtsgericht Phillipsburg hielt die Klage der KSM GmbH wegen einer Filesharing-Abmahnung für unbegründet.

Unserem verklagten Mitglied konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie als Täterin in Frage kam. Auch aus diesem Grund wurde die Klage abgewiesen. Als der Film „Stadt der Gewalt“ über den IP-Anschluss der Beklagten zugänglich gemacht wurde, lebte ein minderjähriger Sohn im Haushalt. Auch die Vernehmung des Sohnes brachte keinen Hinweis darauf, dass die Mutter die Täterin war, oder für den Täter haftbar gemacht werden konnte.

Mehr über das Urteil (1 C 19/14 vom Mai 2015) vom AG Phillipsburg und der Abmahnung von Baumgarten und Kollegen aus dem Jahr 2010 lesen Sie bei uns im Blog.

Klagerücknahme: RAe Baumgarten & Brandt / KSM GmbH

Die Filmproduktions- und Vertriebsfirma KSM GmbH, vertreten durch die Kanzlei BaumgartenBrandt nahm eine Klage zurück. Ein Mitglied hätte laut einer Filesharing-Abmahnung im Jahr 2010 den Film "Die Scharfschützen - Der letzte Auftrag" über eine Tauschbörse im Internet öffentlich zugänglich gemacht. Im September 2015 wurde die Klage, die beim Amtsgericht Bielefeld lag, von den Klägern zurückgenommen. Die Kosten des Klageverfahrens hat laut Gericht die Klägerin zu tragen. Der Streitwert lag bei 955,60 Euro. Mehr Informationen zum Beschluss (42 C 933/14) erhalten Sie in unserem Blog.

Klagerücknahme Focus GmbH / Rechtsanwalt Oliver Edelmaier ./. Mitglied

RA Oliver Edelmaier teilte dem Amtsgericht Stuttgart im Dezember 2014 mit, dass er eine Klage wegen einer Inkassoforderung der Focus Ges. f. Forderungsmanagement mbH zurücknimmt. Immerhin ging es um rund 2400 Euro, die unser Mitglied nicht zahlen brauchte. Mehr zu der Klagerücknahme von der Kanzlei Oliver Edelmaier lesen Sie in unserem Blog.

MFA + FilmDistribution e.K. / c-law GbR Schulenberg & Schenk ./. Mitglied

Vor dem Amtgericht Köln wurde im Oktober 2015 eine Klage (148 C 120/14) der MFA + FilmDistribution e.K., vertreten durch die Rechtsanwälte c-law GbR Schulenberg & Schenk gegen ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. abgewiesen. Es ging in dem Verfahren um die die Erstattung von Lizenschadensersatz und Aufwendungsersatz die der Kläger forderte. Die Forderung kam durch eine Abmahnung wegen Filesharing an dem Film „Snowpiercer“ zustande.

Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig.

Urteil KSM GmbH / Kanzlei BaumgartenBrandt ./. Verbraucher-Mitglied

Vor dem Amtsgericht Bochum kam es im Oktober 2015 zu einer Klageabweisung in einem Rechtsstreit über eine Filesharing Abmahnung. Die Kanzlei Baumgarten & Brandt hatte für die KSM GmbH aus Wiesbaden eine Abmahnung und später einen Mahnbescheid an unserem Vereinsmitglied versendet. Die Rechtsanwälte Baumgarten und Brandt waren sowie bei der Abmahnung, beim Mahnbescheid und bei dem Verfahren (Az. 47 C 408/14) wegen Filesharing bevollmächtigt. In einem Blogeintrag erfahren Sie, wie das Verfahren ausgegangen ist und ob eine Zahlung geleistet werden musste.

G & G Media Foto-Film GmbH / RAe Schulenberg Schenk

Sowohl vor dem Amtsgericht wie auch vorm Landgericht, jeweils in Frankfurt am Main, wurde zugunsten eines Mitglieds des Verbraucherdienst e.V. entschieden.

Das Mitglied zahlte den in einer Abmahnung geforderten Betrag von knapp 1300 Euro nicht. Dies wurde von der G & G Media Foto-Film GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Schulenberg Schenk in einer Abmahnung gefordert. Unseren Vereinsmitglied und Anschlussinhabers wurde das öffentlich zugänglich machen eines urheberrechtlich geschützten Erotikfilms über eine Internettauschbörse vorgeworfen.

Warum unser Vereinsmitglied die Forderungen nicht begleichen muss, lesen Sie in einem Blogeintrag zu den Urteilen vom AG (Az: 381 C 795/14(37)) und LG (Az: 2-03 S 10/14)

KSM GmbH / Rechtsanwälte Baumgarten Brandt ./. Mitglied

Vor dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau kam es zu einem Urteil (Az: 11 C 2063/14) wegen Filesharing an dem Film "Cass Legend of a Hooligan".

Die Software "Observer" der Firma Guardaley Ltd. hätte die IP-Adresse unseres Mitglieds im Jahr 2010 ermittelt als die deutsche Version des Filmwerks über eMule oder Bittorrent über seinen Anschluss zum Herunterladen angeboten wurde.

Es folgte durch die Anwälte Baumgarten Brand eine Abmahnung mit einer beiliegenden strafbewehrten Unterlassungserklärung. In dem Abmahnschreiben wurde die Zahlung eines pauschalen Betrags gefordert samt der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung. Beides verweigerte unser Mitglied, sodass es Anfang 2014 ein Mahnbescheid zugestellt wurde. Dieser wurde innerhalb der Frist widersprochen.

Die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt strengten ein Verfahren an, in dem unser Mitglied zu einer Zahlung von 990,60 Euro verurteilt werden sollte. Der Richter am Amtsgericht wies die Klage jedoch wegen Verjährung ab. Weitere

Einzelheiten zum Urteil können Sie in unserem Blog nachlesen.

Gegen dieses Urteil kann das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden.

Focus Ges. f. Forderungsmanagement mbH / Rechtsanwaltskanzlei CSR

Ein Urteil zu Gunsten eines Mitgliedes des Verbraucherdienst e.V wurde im April 2015 vom Amtsgericht Bielefeld verkündet. Die Rechtsanwaltskanzlei CSR hatte fast fünf Jahre zuvor eine Abmahnung an den Beklagten versendet. Im Abmahnschreiben wurden 650 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Die Klage der Focus Ges. f. Forderungsmanagement mbH wurde jedoch vom Gericht abgewiesen, da die Verjährungsfrist der Forderung nur drei Jahre betrug. Damit brauchte weder ein Schadensersatzanspruchs noch ein Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten gezahlt werden. Focus Ges. f. Forderungsmanagement mbH trat als Klägerin auf, da das Inkassounternehmen Gröger MV die Forderung an sie abgetreten hatte.

Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH / Rechtsanwälte CSR Kanzlei

Im März 2010 soll über den Internetanschluss eines Mitgliedes unseres Vereins ein Erotikfilm bei der Nutzung eines Tauschbörsenangebots unerlaubt verwertet worden sein. Die Fraserside Holding LTD. hatte den Anschluss über die IP-Adresse und des Zeitpunktes durch eine Ermittlungsfirma iObserve GmbH festgestellt und beauftragte die CSR Rechtsanwaltskanzlei mit der Abmahnung. Zwischenzeitlich trat die Fraserside Holding LTD aus der Filesharing-Abmahnung an die Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH ab, die eine Klage gegen unser Vereinsmitglied beim Amtsgericht Hannover einreichte. Die abmahnende CSR Kanzlei vertrat nun auch die Inkassofirma Focus. Im Juni 2015 wurde die Klage beim Amtsgericht Hannover - Aktenzeichen 422 C 6167/14 - zurückgenommen. Es kann vermutet werden, dass die vielen sachlichen Argumente der angeschlossenen Anwälte vom Verbraucherdienstes e.V. dazu führten, dass die CSR den Rückzug antrat. 

Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH / Rechtsanwalt Bernd Rudolph

Ein erfreuliches Urteil erreichte ein Mitglied unseres Vereins. Im Rechtsstreit mit der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH wegen einer Urheberrechtsverletzung wurde vom Amtsgericht Leipzig ein Versäumnisurteil erlassen (Az: 102 C 3917/14). Dank des Urteils vom 18.05.2015 wurde neben der Klageabweisung ein Vollstreckungsbescheid aufgehoben, da für die Klägerin niemand zum Gerichtstermin erschienen war.

Rechtsanwalt Schmietenknop / FOCUS Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

Dass die Klage gegen unser Vereinsmitglied zurückgenommen wird, teilte uns Herr Rechtsanwalt Schmietenknop Ende Juni 2015 mit. Mehr als fünf Jahre zuvor versendete der gleiche Anwalt für die Gröger MV GmbH und Co. KG eine Abmahnung für das angebliche Filesharing an einem Erotik-Filmwerk. Nachdem unser Mitglied weder den abgemahnten Betrag zahlte, noch eine Unterlassungserklärung unterschrieb trat die Gröger MV GmbH die Forderung an die Focus Forderungsmanagement GmbH im Jahr 2013 ab. Um den Mahnbescheid gegen unser Mitglied gerichtlich durchzusetzen, wurde der abmahnende Anwalt auch von der Inkassofirma Focus beauftragt. Da der für den Verbraucherdienst e.V. tätige Anwalt, der mit der Verteidigung von unserem Mitglied betraut war, offensichtlich einige entschiedene Argumente den gegnerischen Parteien mitteilte, nahm diese letztendlich die Klage zurück.

Foresight Unlimited LLC / Anwaltskanzlei BaumgartenBrandt

Der Verbraucherdienst e.V. half mit seinen angeschlossenen Anwälten einem Vereinsmitglied bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht München. In dem Gerichtsverfahren ging es um eine Abmahnung vom angeblichen Rechteinhaber „Foresight Unlimited LLC“ der durch die Anwaltskanzlei BaumgartenBrandt die Filesharing-Abmahnung an unser Mitglied versandt. Es wurde eine Zahlung von 1000 Euro und die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb weniger Tage gefordert. In der Unterlassungserklärung sollte der Abgemahnte sich verpflichten, bei nochmaliger öffentlich Zugänglichmachung von einem Film der Foresight Unlimited, insbesondere dem Film "Universal Soldier Regeneration", eine Vertragsstrafe von 5100 Euro zu zahlen. Im März 2015 wurde die Klage abgewiesen. Es wurde ein schlecht lesbarer Copyright-Vermerk auf der DVD Hülle bemängelt. Dies ließ an der Aktivlegitimation der Foresight Unlimited LLC zweifeln. Ein Sachverständigengutachten über die Beweisfähigkeit der Ermittlung des Anschlusses von der Fa. Guardaley konnte nicht erstellt werden. Der Richter am Amtsgericht München konnte die Zweifel der angeschlossenen Anwälte nachvollziehen. Die Klage der Anwälte BaumgartenBrandt wurde somit abgewiesen.

Die Kanzlei BaumgartenBrandt hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Purzel-Video GmbH / Rechtsanwalt Oliver Edelmaier

Rechtsanwalt Oliver Edelmaier verschickte im März 2010 eine Abmahnung im Auftrag der Purzel-Video GmbH. Die Forderung wurde rund drei Jahre später an Focus Forderungsmanagement mbH abgetreten. Schließlich kam es vor dem Amtgericht Hannover zu einer Gerichtverhandlung über einen Streitwert von 1.151,80 Euro. Diese Summe lag schon deutlich unter 1.700 Euro, die zuvor in einem Focus-Inkassoschreiben gefordert wurden. Erfreulich war das Urteil vom Gericht. Da der Abmahnte weder als Täter noch als Störer in Frage kam, brauchen die Abmahnkosten und Inkassogebühren nebst Zinsen nicht gezahlt werden.Der Richter am Amtgericht folgte den Argumenten der involvierten Anwälte unseres Vereins für Verbraucherschutz. Gerade auf den Punkt der sekundären Darlegungslast und der Störerhaftung ging das Gericht eingehend ein. Unser Mitglied braucht nach diesem aktuellen Urteil vom April 2015 wegen einer Filesharing-Abmahnung keinen Cent an RA Oliver Edelmaier oder dem Inkassobüro zahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

DBM Videovertrieb GmbH / Rechtsanwalt Sebastian Wulf

Ende Februar 2015 erhielt der Verbraucherdienst e.V ein Versäumnisurteil das gegen den Kläger, die DBM Videovertrieb GmbH, erlassen wurde. Der Prozessbevollmächtigte der DBM, Herrn Rechtsanwalt Sebastian Wulf, unterlag den angeschlossenen Anwälten in einer mündlichen Verhandlung vorm Amtsgericht Hamburg. 

 

 

Eine Klage wurde im Juni 2014 wegen einem Mahnbescheid von Rechtsanwalt Sebastian Wulf zurückgenommen. Die Abmahnung, aus dem der Mahnbescheid resultierte, wurde von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Horrorstreifen „Lone Wolf - The Samurai Avenger” von 8-Films (Joe Aquilina) im März 2011 versandt. Die Rechtsanwälte des Verbraucherdienst e.V. setzten einen umfangreichen Schriftsatz auf, der den gegnerischen Anwalt kurz vor der Verhandlung zur Klagerücknahme bewegte.

 

Ein weiteres positives Urteil für ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. Wieder verlor die Firma Gröger MV GmbH & Co. KG eine Klage vor Gericht wegen einer Filesharing-Abmahnung mit einem Streitwert über 1.151,80 Euro. Das Urteil wurde uns vom Amtsgericht Düsseldorf am 20.02.2015 per Fax übermittelt. Die zulässige Klage war unbegründet.

 

Eine weitere Klagerücknahme von RA Sebastian Wulf im Juni 2014. Ein ähnlicher Fall, wie der unten stehende, vom Mai 2014. Gleiche Klägerin, gleicher Anwalt, gleiches Ergebnis.

 

Im Mai 2014 erhielten wir eine Klagerücknahme der Sins Factory S.R.L., vertreten durch Rechtsanwalt Sebastian Wulf. Die Gegenseite folgte auch dieses mal den involvierten Anwälten des Verbraucherdienst e.V., dass die Klage doch wohl unschlüssig sei. Klagerücknahme Rechtsanwalt Sebastian Wulf

 

Die Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH klagte, vertreten durch die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt, gegen ein Vereinsmitglied. Am 10.12.2014 erreichte uns das Urteil vom Amtsgericht Hamburg mit dem Zitat: “ …denn der Klägerin stehen die Geltend gemachten Ansprüche unter keinem Gesichtspunkt zu.“
Urteil als jpg Bild

 

Eine Klage mit einer Forderung von der Savoy Film GmbH, vertreten durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk wurde vom Amtgericht Köln am 22.12.2014 abgewiesen. Der Kläger wollte in dem Gerichtsverfahren eine Forderung von 1.007,80 Euro geltend machen.
Bild vom Urteil

 

Durch nicht übertragende Internetveröffentlichungsrechte an dem Film „Kill Theory“ der KSM GmbH konnte die die Klägerin Condor Forderungsmanagement GmbH nicht die Gesamtforderung über 1.051,80 Euro durchsetzen. Vor dem Amtsgericht Düsseldorf wurde die Klage gegen ein Mitglied von uns im November 2014 abgewiesen. Die Klägerin wurde durch die Rechtanwälte BaumgartenBrandt vertreten.

Wegen Verjährung wurde die Klage gegen ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. am 02.10.2014 abgewiesen. Die Rechtsauffassung der MIG Film GmbH, vorgetragen durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk, teilte der Richter am Amtgericht Bielefeld nicht.

 

Wegen einer Filesharing-Abmahnung ließ sich das Vereinsmitglied Frau H.Ö. vor dem Amtgericht Bochum vertreten. Am 17.09.2014 entschied dieses Gericht die Klage von der MIG Film GmbH, vertreten durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk, abzuweisen.

 

Im Rechtsstreit der MIG Film GmbH Düren gegen Frau H. Ö. entschied das Amtsgericht Bochum am 29.09.2014 im Interesse unseres Mitglieds. Bei der gerichtlichen Klärung einer Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk wurde die Klage der MIG Film GmbH / Schulenberg Schenk abgewiesen.

 

Am 28.07.2014 erreichten wir die Sebastian Wulf Klage-Rücknahme Silwa Filmvertrieb GmbH, die sowohl den Vorwurf als auch den Antrag auf Vollstreckungsbescheid zurück nahm.

 

In einem weiteren Urteil wurde am 25.07.2014 eine Klage nach Abmahnung von Schulenberg Schenk abgewiesen. Im Namen der Berlin Media Art JT e.K. hatten Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte gegen unser Mitglied geklagt – Anlass: eine ignorierte Filesharing-Abmahnung. Unser Einspruch gegen den Mahnbescheid und eine ausführliche Einspruchsbegründung führten zum Erfolg.

 

In einem Eilbrief vom 07.07.2014 erreichte Verbraucherdienst e.V. eine weitere Bezichtigungsrücknahme. Die MIG Film GmbH Klage-Rücknahme Sebastian Wulf beinhaltete die Vorwurfsrücknahme der MIG Film GmbH sowie die Rücknahme des Antrags auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides.

 

Am 17.06.2014 wurde für ein Mitglied eine Klage nach Abmahnung abgewiesen im Rechtsstreit der Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement für Rechteinhaber Gröger MV GmbH & Co. KG. Dieses Urteil beendete einen langen Prozess, der im Juli 2010 mit einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung inklusive Unterlassungserklärung und Zahlungsforderung begonnen hatte.

 

Auch internationale Fälle reihen sich in die Urteile des Verbraucherschutzvereins: Im Rechtsstreit Hanway Brown Limited London, vertreten durch die Berliner Rechtsanwälte Baumgarten Brandt, erschienen zum Gerichtstermin am 21.05.2014 weder Kläger noch Vertreter. Die überraschende Antwort der klägerischen Kanzlei: Es handele sich um ein Versehen und eine Anspruchsbegründung werde nicht erfolgen, woraufhin der beantragte Vollstreckungsbescheid aufgehoben wurde.

 

Die Liste der erfolgreichen Urteile ergänzte am 15.05.2014 die Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement, vertreten durch den Mannheimer Rechtsanwalt Bernd Rudolph. Dieser erließ im Namen der KSM GmbH einen Vollstreckungsbescheid wegen einer urheberrechtlichen Forderung. Eines der abschließenden Urteile entschied, dass die Klage unter Aufhebung des Vollstreckungsbescheides abgewiesen wird.

 

Im Rechtsstreit MIG Film GmbH gegen ein weiteres Mitglied von Verbraucherdienst e.V. wurde der anberaumte Gerichtstermin am 23.04.2014 vorzeitig vom Düsseldorfer Amtsgericht abgesagt. Grund der Aufhebung und Abladung: die Klagerücknahme der MIG Film GmbH durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk.

 

Eine weitere Klagerücknahme erreichte unser Team mit einem Schreiben der CSR Rechtsanwaltskanzlei vom 14.03.2014. Hier erhielt ein Mitglied von der Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement aus abgetretenem Recht wegen einer Urheberrechtsverletzung ein Mahnschreiben, gefolgt von einem Vollstreckungsbescheid. Sowohl Vollstreckungsbescheid als auch Beschuldigung wurden nach Terminierung durch das Amtsgericht Bruchsal zurückgenommen.

 

Im Auftrag des Rechteinhabers KSM GmbH Wiesbaden bearbeitete die Anwaltskanzlei Baumgarten Brandt eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung. Unser Mitglied fand Hilfe beim Verbraucherdienst e.V., dessen Team die Rücknahme eines Mahnbescheids erreichte. Unter folgendem Link können Sie die offizielle Mahnbescheid Rücknahme Baumgarten Brandt vom 21.03.2014 einsehen.

 

Viele Urteile zeigen immer wieder, dass das Ignorieren eines Mahnschreibens keine gute Strategie ist. Dieses Verhalten brachte Herrn R., Mitglied beim Verein für Verbraucherschutz Verbraucherdienst e.V., eine Anzeige der CSR Rechtsanwaltskanzlei und Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH ein. Die langjährige Erfahrung des Vereins in der Behandlung von Abmahnungen verhalf Herrn R. zur Klageabwendung und Klageruecknahme_CSR_Rechtsanwaltskanzlei_Focus_Forderungsmanagement am 14.03.2014.

 

Ähnliche Urteile bestätigten sich im Fall der Tobis Film GmbH & Co. KG, vertreten durch die Kanzlei Rainer Haas & Kollegen gegen Verbraucherdienst-e.V.-Mitglied Herrn S. Dieser ignorierte eine Mahnung wegen Urheberrechtsverletzung der Kanzlei Schutt & Weatke zunächst und sah sich nun einem Mahnbescheid der Kanzlei Rainer Haas & Kollegen gegenüber. Nach einer ausführlichen Begründung des Verbraucherdienst e.V. zum eingelegten Widerspruch gegen den Mahnbescheid wählte die Kanzlei den Rückzug. Hier lesen Sie sowohl die Rainer Haas & Kollegen_Klage_Rücknahme vom 12.02.2014 als auch den Rainer Haas & Kollegen_Beschluss des Amtsgerichts Ahrensburg vom 17.02.2014.

 

Infolge einer Filesharing-Abmahnung der KSM GmbH aus dem Jahr 2009 wurde gegen eines der Mitglieder des Essener Verbraucherschutzteams ein Mahnbescheid beantragt. Verbraucherdienst e.V. konnte hier die Rücknahme der Mahnungen der Kanzlei Baumgarten & Brandt erwirken. Die entsprechende Ruecknahme_Mahnbescheid_nach_Abmahnung ging per Fax am 12.12.2013 ein.

 

Das Versäumnisurteil Condor Forderungsmanagement vom 23.10.2013 war ein weiterer spektakulärer Fall im Rahmen der „No-Show“ Urteile. Im Rechtsstreit Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mit Sitz in Ludwigshafen gegen unser Mitglied wurde vom Amtsgericht Hamburg ein Versäumnisurteil mit Klageabweisung erlassen, da zum angesetzten Gerichtstermin die Gegenseite nicht erschien.

 

Die Zwangsvollstreckung aus dem Berlin Media Art JT e.K. Vollstreckungsbescheid ./. Mitglied AZ: 31c C 171/13 vom 17.04.2013 des Amtsgerichts Berlin-Wedding wurde ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt.

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